Jeffrey Epsteins Komplizin Ghislaine Maxwell stellt erneut einen Antrag auf Freilassung auf Kaution. Im Gegenzug will sie zwei Staatsbürgerschaften abgeben.
Ghislaine Maxwell
Ghislaine Maxwell wird im Juni diesen Jahres ihr Urteil entgegen nehmen. - Mark Mainz/Getty Images
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Ghislaine Maxwell, die Komplizin von Epstein, ist aktuell in New York inhaftiert.
  • Nun will die 59-Jährige auf Kaution entlassen werden.

Die Ex-Partnerin von Jeffrey Epstein, Ghislaine Maxwell, hat erneut um eine Freilassung auf Kaution gebeten. Sie hat angeboten, dafür ihre französische und britische Staatsbürgerschaft aufzugeben.

Maxwell sei bereit, die Staatsbürgerschaften aufzugeben, «um jegliche Möglichkeit auszuräumen, in diesen Ländern Zuflucht zu suchen.» So zitierten US-Medien am Mittwoch aus Gerichtsdokumenten.

Ghislaine Maxwell Jeffrey Epstein
Das FBI präsentiert ein Foto von Ghislaine Maxwell mit Jeffrey Epstein. - AFP

Zwei vorherige Anträge der 59-Jährigen Maxwell auf Freilassung auf Kaution waren bereits abgelehnt worden, unter anderem wegen Fluchtgefahr. Maxwell sitzt seit dem vergangenen Sommer in einem Gefängnis im New Yorker Stadtteil Brooklyn. Vor kurzem hatte sie von körperlicher Misshandlung gegen sie dort berichtet.

Höchststrafe für Maxwell

Maxwell war Anfang Juli im US-Bundesstaat New Hampshire festgenommen worden. Ihr werden sechs Anklagepunkte vorgeworfen, darunter Verführung Minderjähriger zu illegalen Sexhandlungen und Meineid. Auf die Anklagepunkte stehen jeweils Höchststrafen von fünf bis zehn Jahren Gefängnis. Maxwell hatte Mitte Juli vor Gericht eine Beihilfe jedoch bestritten und auf «nicht schuldig» plädiert.

Maxwells Ex-Partner Epstein entging 2008 einem Bundesverfahren, indem er eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft einging. Er bekannte sich damals teilweise schuldig und bekam eine milde Haftstrafe. 2019 wurde er in New York erneut angeklagt und nahm sich kurz danach in einer Gefängniszelle das Leben.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Gericht