Die Klage richtet sich gegen Adidas, den ehemaligen CEO Kasper Rorsted und den aktuellen CFO Harm Ohlmeyer.
Kanye West
Aufgrund kontroverser Äußerungen von Kanye West verklagen Aktionäre nun den Sportartikel-Riesen Adidas. - Byron Purvis/AdMedia/ImageCollect.com
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Das Wichtigste in Kürze

  • Aktionäre haben eine Sammelklage gegen Adidas eingereicht.
  • Hintergrund ist eine potentielle wirtschaftliche Schädigung aufgrund der Marke Yeezy.

Aktionäre, die behaupten, wirtschaftlich geschädigt worden zu sein, haben eine Sammelklage wegen der früheren Partnerschaft von Adidas mit dem Rapper Ye eingereicht.

Der Kläger, HRSA-ILA Funds, macht «erhebliche Verluste und Schäden» geltend, die darauf zurückzuführen sind, dass die Angeklagten angeblich von West's beleidigendem Verhalten wussten und die Anleger über Jahre hinweg nicht ordnungsgemäss darüber informiert haben, heisst es in der Sammelklage. Zu den Angeklagten gehören Adidas, der ehemalige Vorstandsvorsitzende Kasper Rorsted und der aktuelle Finanzvorstand Harm Ohlmeyer.

Die Einreichung der Klage beim US-Bezirksgericht von Oregon am Freitag erfolgt etwa sechs Monate, nachdem das Sportbekleidungsunternehmen seine langjährige Yeezy-Partnerschaft mit Ye, früher bekannt als Kanye West, beendet hat.

Irreführende Aussagen der Adidas-Führungsebene zu Kanye West

In der Klageschrift heisst es, Ye habe «durch seine verschiedenen Äusserungen zu Themen wie Sklaverei, Rassenfragen und Politik Kontroversen ausgelöst». Darin wird behauptet, der Rapper habe sich in Anwesenheit von Adidas-Mitarbeitern antisemitisch geäussert und darüber hinaus bestimmte öffentliche Kommentare aus dem Jahr 2018 hervorgehoben.

Der Kläger beschuldigte Adidas, Ohlmeyer und Rorsted, irreführende Aussagen gemacht zu haben «und/oder nicht offengelegt zu haben», dass das Sportbekleidungsunternehmen «sich des Verhaltens von [Ye] bewusst war und es versäumt hat, die Investoren zu warnen, dass es sich dieses Verhaltens bewusst war und die Beendigung der Partnerschaft als Folge davon in Erwägung gezogen hat», heisst es in der Einreichung.

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