Ein DNA-Test soll beweisen, ob ein Winterthurer wirklich der Vater eines siebenjährigen Buben ist. Er führte mit dessen Mutter eine Scheinehe.

Liegt eine soziale Vaterschaft vor?

Der Winterthurer musste zum Vaterschaftstest antraben.
Der Winterthurer musste zum Vaterschaftstest antraben. - dpa
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Winterthurer musste zum Vaterschaftstest antreten.
  • Man will herausfinden, ob er Mann wirklich der Vater eines Siebenjahrigen ist.
  • Falls nicht, wird der Junge mitsamt der Mutter in den Kosovo abgeschafft.

Um herauszufinden, ob ein 66-jähriger Winterthurer der Vater eines Siebenjährigen ist, musste er zum Vaterschaftstest. Falls ihm die Vaterschaft aberkannt werden sollte, würde der Junge das Schweizer Bürgerrecht verlieren und mitsamt Mutter in den Kosovo abgeschafft werden, schreibt die «Ostschweiz am Sonntag».

Es ist nicht das erste Mal, dass das Migrationsamt die 37-Jährige des Landes verweisen will. Vor einigen Jahren kam ans Licht, dass sie mit besagtem Winterthurer eine Scheinehe führte. Das Bundesgericht entschied damals, die Ausschaffung zu stoppen. Das Argument: Das Schweizer Kind könne nicht für das Verhalten seiner Mutter bestraft werden.

Im vorliegenden Fall wird das Bezirksgericht Winterthur prüfen, ob eine enge Beziehung des Vaters zum Kind vorliegt. Die bisherigen Gerichte verneinen dies. Der Winterthurer wisse zwar wann der Bub Velofahren oder Schwimmen gelernt hat und passe hin- und wieder auf ihn auf. Es gibt aber weder feste Betreuungszeiten, noch wusste er, dass sein Sohn einmal wegen Bauch- und Beinschmerzen in den Notfall musste. Zudem sei der Unterhaltsbeitrag von 100 Franken monatlich sehr tief.

Der Anwalt des Mannes kritisiert: «Mein Mandant kümmert sich engagiert um seinen Sohn. Die Behörden haben den Jungen nie nach der Beziehung zu seinem Vater befragt». Die tiefen Unterhaltskosten erklärt er mit der Krebskrankheit des Winterthurers. Ausserdem sei der Junge im Land sozialisiert und eingeschult worden.

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