Zehnjähriger Rechtsstreit

    Keystone-SDA Regional
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    Bern,

    Energie Wasser Bern blitzt beim Bundesverwaltungsgericht ab.

    Konferenztisch (Symbolbild)
    Konferenztisch (Symbolbild) - Keystone

    Nach zehnjährigem Rechtsstreit ist der Energieversorger Energie Wasser Bern (ewb) beim Bundesverwaltungsgericht mit einer Beschwerde abgeblitzt. Gut möglich, dass sich auch das Bundesgericht noch mit der Sache befassen muss.

    Im Zentrum des Rechtshandels stehen die Stromtarife von ewb für die Jahr 2009 und 2010. Der Energieversorger müsse der Stadt unrechtmässig hohe Gewinnausschüttungen abliefern, hatten Bürgerliche und Wirtschaftsverbände damals immer wieder kritisiert. Dies belaste letztlich die Stromkunden, das Gewerbe und die Industrie.

    Im November 2016 kam die Eidgenössische Elektrizitätskommission, kurz ElCom, zum Schluss, dass die ewb-Kunden in den fraglichen beiden Jahren tatsächlich zu hohe Stromtarife berappen mussten.

    Nach Darstellung der ElCom hatte ewb die Stromtarife für die Kunden im voraus zu hoch festgelegt. Die überschüssigen Einnahmen seien dann direkt in die Berner Stadtkasse geflossen. Die Frage nach der Legitimität der Kostenüberwälzung auf die Kunden tönte die ElCom lediglich mit allgemeinen Hinweisen an. Verfügt hat sie dazu aber nichts.

    Demnach habe auch das Bundesverwaltungsgericht nicht über diese Frage zu entscheiden, heisst es in dem Urteil. Das Bundesgericht kritisierte zwar die ElCom, dass ihre Erwägungen unterschiedlich verstanden werden konnten. Dies ändere aber letztlich nichts an der Tatsache, dass die Vorinstanz im Ergebnis nicht über diese Frage entschieden habe.

    ewb wiederum kritisiert in einer Mitteilung vom Donnerstag, dass nach zehnjährigem Rechtsstreit zentrale Fragen weiterhin unbeantwortet seien und keine Rechtssicherheit hergestellt werden konnte.

    Der Austausch in der Energiebranche habe in den vergangenen Jahren immer wieder gezeigt, dass viele ewb angekreidete Verhaltensweisen damals auch von andere Energieversorgern praktiziert worden seien. Dass nun ewb allein im Fokus steht, empfindet das Unternehmen als faktische Ungleichbehandlung. Der Energieversorger prüft nun in einer vertieften Analyse, das Urteil ans Bundesgericht weiterzuziehen.

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