Beschuldigter im Tötungsdelikt bleibt in U-Haft

    Experte stellt auffällige Persönlichkeitsmerkmale fest, die sich in einer erhöhten Aggressionsbereitschaft des Mannes manifestieren.

    Gefängnis
    Das Innere eines Gefängnisses. (Symbolbild) - Keystone

    Das Bundesgericht hat die Entlassung eines Mannes aus der Untersuchungshaft abgelehnt. Der Schweizer wird beschuldigt, im Oktober 2017 seine frühere Freundin in einer Wohnung in Adliswil ZH getötet zu haben.

    Wie aus einem am Mittwoch publizierten Urteil des Bundesgerichts hervor geht, soll der Mann massive Gewalt gegen Kopf und Oberkörper der Frau ausgeübt haben. Anschliessend habe er das Opfer stranguliert.

    Wie bereits das Zürcher Obergericht bejaht das Bundesgericht eine hohe Wiederholungsgefahr. Weil der Beschuldigte sich nicht einer psychiatrischen Begutachtung unterziehen wollte, konnte lediglich ein Aktengutachten erstellt werden, heisst es im Lausanner Entscheid.

    Der Experte habe auffällige Persönlichkeitsmerkmale festgestellt, die sich in einer erhöhten Aggressionsbereitschaft des Mannes manifestierten. Zudem gebe es Anzeichen für chronischen Alkoholmissbrauch. Am ehesten seien erneute aggressive Taten gegenüber Partnerinnen zu erwarten.

    Der über 60-jährige Schweizer hatte der Polizei am Tag nach der Tat gemeldet, dass seine bei ihm lebende Mitbewohnerin tot in der Wohnung liege. Die Polizei verhaftete ihn, und er wurde in Untersuchungshaft gesetzt, wo er sich seither befindet. (Urteil 1B_19/2019 vom 04.02.2019)

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