Tarifsuisse erhebt Millionenklage gegen 70 Aargauer Pflegeinstitutionen
Die tarifsuisse ag hat beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau eine Rückforderungsklage gegen 70 Aargauer Pflegeinstitutionen eingereicht.

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Der Streitwert beläuft sich auf 4,3 Millionen Franken.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Herbst 2017 entschieden, dass die Krankenversicherer die Kosten für Mittel und Gegenstände in Pflegeheimen nicht mehr übernehmen müssen. Nun fordert tarifsuisse ag als Vertreterin von 19 Krankenversicherern von den Pflegeheimen dieses Geld zurück. Die Rückforderungen beziehen sich auf die Jahre 2015 bis 2017.
Die santésuisse-Tochter tarifsuisse sehe sich in der Pflicht, für ihre Prämienzahler einzustehen und die Finanzierung der Mittel und Gegenstände geltend zu machen - so wie es das Gesetz vorsehe und es das Bundesverwaltungsgericht bestätigt habe, teilte santésuisse mit.
Da die Pflegeinstitutionen bisher nicht auf die Rückforderungen eingegangen seien, habe tarifsuisse Mitte September beim Versicherungsgericht des Kantons Aargau eine Rückforderungsklage mit einem Streitwert von total 4,3 Millionen Franken eingereicht. Dies teilte Vaka, der Verband der aargauischen Spitäler, Kliniken und Pflegeinstitutionen, am Donnerstag mit.
Das Versicherungsgericht verfügte gemäss Vaka-Angaben, dass das Verfahren sistiert wird, bis ein rechtskräftige Entscheid in einem gleichartigen Verfahren im Kanton Zug vorliegt. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) als Aufsichtsbehörde habe den Krankenversicherern empfohlen, die bereits geleisteten Zahlungen für die Jahre 2015 bis 2017 nicht zurückzufordern.
Die tarifsuisse ag ist eine Tochtergesellschaft von santésuisse, dem Branchenverband der schweizerischen Krankenversicherer. Sie ist die grösste Einkaufsorganisation für Gesundheitsleistungen in der obligatorischen Krankenversicherung und vertritt insgesamt 44 Krankenversicherer.