«Kronzeuge» mitschuldig am Tod des IV-Rentners

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    Bodensee,

    Das Bezirksgericht Kreuzlingen TG hat am Montag den «Kronzeugen» im Thurgauer Monsterprozess wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung schuldig gesprochen. Er war zur Tatzeit als Polizeispitzel tätig und am Tatort dabei.

    Gerichtszeichnung des Prozesses vom Februar 2017.
    Gerichtszeichnung des Prozesses vom Februar 2017. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Der «Kronzeuge» des Thurgauer Monsterprozesses ist als einziger am Tod des IV-Rentners von Kümmertshausen schuldig.
    • Drei Mitangeklagte wurden vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.
    • Der 39-jährige «Kronzeuge» war zur Tatzeit als Polizeispitzel tätig und am Tatort dabei.

    Überraschende Wende im Thurgauer Monsterprozess gegen mutmassliche Mitglieder einer kriminellen Organisation: Der «Kronzeuge» ist als einziger am Tod des IV-Rentners von Kümmertshausen schuldig. Drei Mitangeklagte – mutmassliche Mitglieder einer kriminellen Organisation, die Drogenhandel, Menschenschleusungen und Erpressungen betrieb – wurden am Montag vom Bezirksgericht Kreuzlingen TG vom Vorwurf der vorsätzlichen Tötung freigesprochen.

    Ziel des Überfalls vom November 2010 auf den IV-Rentner in Kümmertshausen sei tatsächlich gewesen, den unbequemen Mitwisser zum Schweigen zu bringen, sagte der Richter am Montag bei der Eröffnung der Teilurteile gegen die vier Hauptbeschuldigten. Der IV-Rentner habe gedroht, die Bande auffliegen zu lassen, weil ein Freund von ihm wegen Menschenschleusungen im Gefängnis sass.

    «Kronzeuge» verhaftet

    Die Staatsanwalt hatte die Anklage gegen die drei Mitbeschuldigten auf die Aussagen eines 39-jährigen Türken gestützt. Dieser «Kronzeuge» war zur Tatzeit als Polizeispitzel tätig und am Tatort dabei. Das Gericht gibt nun aber diesem «Kronzeugen» als einzigem die Schuld am Tod des 53-jährigen Opfers und verurteilte ihn am Montag wegen eventualvorsätzlicher Tötung durch Unterlassung.

    Der 39-Jährige wurde noch im Gerichtssaal verhaftet und musste die Urteilsbegründung in Fussfesseln mitverfolgen. Der Beschuldigte habe dem Opfer nicht geholfen, als es mit einem Knebel im Mund und an Händen und Füssen gefesselt auf dem Boden lag und das Bewusstsein verlor, sagte der Richter. Er habe den Tod des IV-Rentners in Kauf genommen.

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