Neue Anfrage des Einwohnerrats Aarau durch die Fraktion Grüne

Stadt Aarau
Stadt Aarau

Aarau,

Der alte Stadtrat Aarau hat die Gewaltenteilung verletzt.

Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent.
Die Ombudsstelle verzeichnet einen Anstieg von 22 Prozent. (Symbolbild) - Der Bundesrat

Wie wir am vergangenen Wochenende erfahren haben, ist eine Beschwerde eines Mitglieds der Grunen Aarau betr. Erhohung der Elternbeitrage fur die externe Kinderbetreuung (FuSTA) am 13. Marz 2019 vom Regierungsrat gutgeheissen worden.

Im Rahmen des Sparprogramms «Stabilo 2» beabsichtigte der damalige Stadtrat, im Bereich der familienexternen Kinderbetreuung 235 000 Franken einzusparen.

Der Einwohnerrat hiess aber am 15. Juni 2015 folgenden Antrag der Grunen Aarau mit 27:10 Stimmen gut: „Der Stadtrat moge dem Einwohnerrat die Massnahme H3 in einer separaten Vorlage zur Genehmigung vorlegen." Der Stadtrat passte jedoch das Elternbeitragsreglement per 1. Januar 2017 im Alleingang an.

Der Regierungsrat gibt den Beschwerdefuhrenden nun Recht und weist die Berechnung von deren Elternbeitrag per 1. Januar 2017 an die Stadt Aarau zurück.

Da dieser Entscheid des Regierungsrates auch die Arbeit des Einwohnerrats betrifft, mochten wir vom aktuellen Stadtrat gerne wissen

1. wird der Einwohnerrat offiziell/genauer informiert?

2. wenn ja: Wann darf man damit rechnen?

3. zieht der Stadtrat eine flachendeckende Neuberechnung der

Elternbeitrage in Erwagung?

4. zieht der Stadtrat eine Anfechtung des Regierungsratsbeschlusses in

Erwagung?

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