Justiz stellte Strafuntersuchung zur Sterbehilfe ein
Der Ehemann hatte 2017 eine Anzeige eingereicht, nachdem seine von ihm getrennt lebende Ehefrau mit Hilfe einer Sterbehilfeorganisation den Freitod gewählt hatte. Das Verfahren wurde eingestellt.

Die Staatsanwaltschaft des Kantons Thurgau hat eine Strafuntersuchung im Fall eines begleiteten Suizids zurecht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde des Ehemannes gegen die Einstellung abgewiesen.
Der Ehemann ging davon aus, dass seine von ihm getrennt lebende Ehefrau zum Zeitpunkt des Freitods nicht mehr urteilsfähig war. Auch der langjährige Hausarzt der Frau war zu diesem Schluss gelangt. Allerdings hatte er die Frau fünf Monate vor ihrem Ableben das letzte Mal gesehen.
Das Bundesgericht schreibt in seinem am Mittwoch veröffentlichten Urteil, dass aufgrund der beiden Atteste von Fachärzten davon ausgegangen werden durfte, dass die Sterbewillige ihren Entschluss frei getroffen habe.
Die beiden Ärzte stammen aus den Bereichen Psychiatrie und Psychotherapie. Sie hatten die Frau zwei beziehungsweise fünf Wochen vor ihrem Tod getroffen.
Die Frau hatte im Oktober 2017 im Beisein einer Freitodbegleiterin einer Sterbehilfeorganisation und drei weiteren Personen Natrium-Pentobarbital eingenommen, und war kurz danach verstorben.
Der Ehemann reichte Strafanzeige gegen Unbekannt ein, worauf die Staatsanwaltschaft Mitte Dezember 2017 eine Strafuntersuchung gegen die Freitodbegleiterin eröffnete. Die Untersuchung wurde im Sommer 2018 eingestellt.