Gemeinde weist Bevölkerung auf Ruhezeiten hin

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Trotz der Lage mitten in der Ruhe der Natur - auch in Muolen gelten Ruhe- und Nachtzeiten.

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Muolen geniesst fernab der grossen Verkehrsströme und sonstiger Lärmquellen eine privilegierte Lage mitten in der ruhigen Natur.

Überall wo Menschen zusammen wohnen, leben und arbeiten kann es zu unterschiedlichen Ansichten über Ruhe und Ordnung des Zusammenlebens kommen. Der Gemeinderat legt der Bevölkerung deshalb nahe, folgende Ruheund Nachtzeiten einzuhalten.

Ruhezeit: 12.00 - 13.30 Uhr und von 20.00 - 22.00 Uhr, während dieser Zeit wird auf lärmverursachende Tätigkeiten wie Rasenmähen, Häckseln, Laubbläser, störendes Heimwerken, Musik über Zimmerlautstärke etc. verzichtet.

Nachtzeit: 22.00 - 07.00 Uhr, während dieser Zeit wird auf alle geräuschvollen Arbeiten, Unterhaltungen und dergleichen verzichtet.

Rauch: So sehr das Grillgut auch schmeckt, so wenig schätzt es der Nachbar, stundenlang im Rauch zu sitzen. Es wird daher empfohlen, nach dem Grillieren das Feuer auf ein verträgliches Mass zu reduzieren und über Nacht nicht weiterglimmen zu lassen. Auch Sicherheitsaspekte gebieten dies.

In unserer Gemeinde reichten bisher gesunder Menschenverstand und die gegenseitige Rücksichtnahme aus, um ein friedliches Neben- und Miteinander zu pflegen, ohne rechtliche Schritte ins Auge fassen zu müssen. Das soll auch weiterhin so bleiben! Wir danken für Ihr Verständnis.

-Medienmitteilung Gemeinde Muolen

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