Wohnortwechsel kann man jetzt elektronisch melden
Bei einem Umzug innerhalb der Schweiz sind Sie gesetzlich zur Meldung des Wohnsitzwechsels innerhalb 14 Tage verpflichtet.

Das Wichtigste in Kürze
- Nau.ch zeigt Ihnen, was hyperlokal geschieht.
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Ab sofort können Sie Ihre neue Adresse ganz unabhängig von den Schalteröffnungszeiten der Gemeinde bequem über die Website melden. Dort können Sie die Abmeldung in Ihrer heutigen und die Anmeldung in Ihrer zukünftigen Wohngemeinde oder eine Adressänderung innerhalb der Gemeinde in einem geführten Prozess bequem am PC oder auf einem mobilen Gerät erledigen. Selbstverständlich können Sie Ihren Wohnortwechsel weiterhin auch am Schalter erledigen
Noch etwas Kleingedrucktes
Um den eUmzug nutzen zu können, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Meldungen rund um den Wochenaufenthalt können Sie nicht über diesen Dienst vornehmen.
Die Plattform eUmzug ist noch im Aufbau begriffen. Daher bieten noch nicht alle Kantone und Gemeinden diese Dienstleistung an. Der Service sollte aber bis Ende 2019 in der ganzen Schweiz verfügbar sein. Falls Ihre neue Wohngemeinde noch nicht am eUmzug angeschlossen ist, erfolgt die Anmeldung wie gewohnt am Schalter. Die notwendigen Unterlagen können dem Einwohneramt per Post oder per Email zugestellt werden. Für Fragen steht Ihnen das Einwohneramt gerne zur Verfügung.