Verbot von Jetskis auf dem Genfersee

    Der Bundesrat
    Der Bundesrat

    Bern,

    Der Bundesrat verankert an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019, auf Wunsch Frankreichs, das Verbot von Jetskis im Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee.

    Ente  (Symbolbild)
    Ente (Symbolbild) - Keystone

    Bern, 27.02.2019 - In der Schweiz sind Jetskis, das Schleppen von Parasailing-Fallschirmen und Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, untersagt. Diese Verbote werden nun auf Wunsch Frankreichs explizit im Reglement über die Schifffahrt auf dem Genfersee verankert. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 27. Februar 2019 eine entsprechende Änderung des Schifffahrtsreglementes für den Genfersee gut geheissen.

    Die Schifffahrt auf dem französischen und dem Schweizer Teil des Genfersees wird seit 1979 von einem bilateralen Abkommen zwischen der Schweiz und Frankreich geregelt. Dazu gehört ein Schifffahrtsreglement, das die Bestimmungen dieses Abkommens konkretisiert. Mit der beschlossenen Reglementsanpassung sollen die aktuellen Bedürfnisse der Seeanwohnerinnen und -anwohner und der Seebenutzerinnen und -benutzer angemessen berücksichtigt werden. Gleichzeitig wird den nationalen Bestimmungen der Schweiz zur Beschränkung der Immatrikulation von Jetskis wie auch dem ausdrücklichen Wunsch Frankreichs zum Verbot dieser Wasserfahrzeuge auf dem Genfersee Rechnung getragen werden.

    Um Unklarheiten hinsichtlich der Verwendung verschiedener Wassersportgeräte vorzubeugen, wurde ein explizites Verbot zur Nutzung einiger Geräte auf dem Genfersee in das Schifffahrtsreglement aufgenommen. Darunter fallen alle Wassersportgeräte, bei denen Personen durch einen Wasserstrahl aus dem Wasser gehoben werden, Amphibienfahrzeuge und von Booten gezogene Parasailing-Fallschirme.

    Die Zulassung des Kitesurfens und die Bezeichnung der Gebiete, in denen dieser Sport erlaubt ist, bleibt hingegen den zuständigen Behörden überlassen: In der Schweiz sind das die kantonalen Behörden, in Frankreich die Präfekturen. Wasserskifahren bleibt wie bisher unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Diese Voraussetzungen gelten aber neu auch für das Wakeboarding, Wakeskating und das Barfuss-Wasserkifahren. Um Taucherinnen und Taucher besser zu schützen, müssen Schiffe neu einen Mindestabstand von 100 Metern (statt wie bisher 50 Metern) zu Tauchschiffen halten.

    Der Hauptteil der Änderung des Schifffahrtsreglementes betrifft die Verbesserung der Sicherheit der Passagiere an Bord von Fahrgastschiffen. Dazu werden strengere Vorschriften über die Sicherheitsausrüstung dieser Schiffe eingeführt.

    Die beschlossene Änderung übernimmt im Wesentlichen die Änderungsvorschläge der gemischten beratenden Schifffahrtskommission aus dem Jahr 2005. Der Bundesrat stimmte diesen Änderungen 2008 zu, jedoch nicht die französische Regierung. 2016 wurde beschlossen, die Arbeiten fortzuführen, um die notwendigen Anpassungen und Klärungen vorzunehmen.

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