Rechtsstreitigkeiten betreffend Rückzahlung der Ausbildungskosten

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    Der Gemeinderat hat im Namen der Einwohnergemeinde Klage gegen eine ehemalige Mitarbeiterin betreffend der Rückzahlung von Ausbildungskosten eingereicht.

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    Zuvor ist eine einvernehmliche Lösung trotz dem Entgegenkommen des Gemeinderates gescheitert.

    Das Verwaltungsgericht des Kantons Aargau hat mit dem Urteil vom 17. Januar 2018 die Klage der Einwohnergemeinde Kirchleerau grossmehrheitlich gutgeheissen und die frühere Mitarbeiterin zur Rückzahlung der Ausbildungskosten von CHF 22‘500.00 zuzüglich Zins von fünf Prozent seit 1. Dezember 2015 verpflichtet. Die Rückzahlung wird in der Erfolgsrechnung 2018 entsprechend verbucht.

    Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig geworden.

    -Mitteilung der Gemeinde Kirchleerau

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