Mehrweggeschirr an Veranstaltungen künftig Pflicht

    Keystone-SDA
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    Bern,

    Im Kanton Bern müssen Veranstalter von Grossanlässen künftig Mehrweggeschirr verwenden.

    Plastikgabel von Nahem auf einem Plastikteller - Keystone
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    Die neuen Bestimmungen treten am 1. Januar 2019 in Kraft, teilte der Kanton Bern am Donnerstag mit. Sie gehen auf einen parlamentarischen Vorstoss der Grünen aus dem Jahre 2017 zurück. Mit dem Anliegen, den Abfallberg bei Veranstaltungen zu verringern, rannten die Grünen offene Türen ein.

    Der Regierungsrat war bereit, die Motion anzunehmen und verwies bereits damals in seiner Antwort auf die guten Erfahrungen, die Veranstalter wie das Gurtenfestival oder das Buskers in Bern mit der Abgabe von Mehrweggeschirr gegen Pfand machten. Die Regierung hat jedoch zwei Ausnahmen in die Verordnung geschrieben.

    So kann auf Mehrweggeschirr verzichtet werden, wenn dieses am Ort der Veranstaltung nicht mit verhältnismässigem Aufwand bereitgestellt werden. Eine Ausnahme gilt auch dann, wenn hinsichtlich der Umweltbelastung eine gleichwertige Lösung vorliegt.

    Lockerungen bei Festwirtschaftsbewilligung

    Künftig soll zudem für einfache Veranstaltungen keine Festwirtschaftsbewilligung mehr eingeholt werden müssen. Mit der Revision der Gastgewerbeverordnung sei der Begriff «Gewerbsmässigkeit» präziser gefasst worden, schreibt der Kanton dazu.

    So sind Veranstaltungen nicht gewerbsmässig, wenn deren Erlös einer gemeinnützigen Organisation zugute kommt und deren Mitarbeitende höchstens eine geringfügige «Umtriebsentschädigung» erhalten.

    Nicht bewilligungspflichtig sind auch kleinere Quartierfeste auf der Strasse, sofern sie spätestens um 0.30 Uhr enden, bis 22.00 Uhr «höchstens Hintergrundmusik» abgespielt wird, keine verkehrslenkenden Massnahmen nötig sind und keine provisorischen Parkplätze erstellt werden müssen.

    Mit der neuen Gastgewerbeverordnung wird schliesslich die für die Führung eines Betriebs vorgeschriebene Ausbildung reduziert, heisst es in Mitteilung weiter.

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