Die Firma «Domo Reisen & Vertriebs AG» will Fernbusse in die Schweiz bringen. Nun hat sich herausgestellt: Es ist schwieriger als geplant.
Das Busunternehmen Domo Reisen hatte ein Konzessionsgesuch für Fernbuslinien eingereicht.
Das Busunternehmen Domo Reisen hatte ein Konzessionsgesuch für Fernbuslinien eingereicht. - Keystone

Es ist immer noch möglich Gesuche für nationale Fernbuslinien beim BAV einzureichen – vorausgesetzt die rechtlichen Bedingungen werden eingehalten. Laut Vorgabe des Bundesrats, müssen künftige Anbieter das Halbtax und General-Abonnemente anerkennen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Firma «Domo Reisen» hat ein Gesuch für einen Fernbus-Betrieb eingereicht.
  • Nun gestaltet sich das Erbringen der nötigen Nachweise als schwieriger als gedacht.
  • Das Bundesamt für Verkehr will im 1. Quartal 2018 eine Entscheidung über das Gesuch fällen.
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St. Gallen–Zürich–Flughafen Genf, Flughafen Zürich–Basel–Lugano und Chur–Zürich–Sitten. Das sind die Strecken für welche die Bussfirma «Domo Reisen» Konzessionsgesuche eingereicht hat. Geplant ist, dass die Busse ein- bis zweimal am Tag in beide Richtungen fahren. Das bestätigte das Bundesamt für Verkehr (BAV) in einer Mitteilung.

Das Unternehmen wollte den Betrieb zum Fahrplanwechsel am 10. Dezember aufnehmen, ist nun jedoch an den bürokratischen Hürden gescheitert. Das Problem: Der Prozess gestalte sich aufgrund der erstmaligen Durchführung des Verfahrens einer nationalen Fernbuskonzession als schwieriger als erwartet, heisst es von Seiten des Bundesamtes. Das BAV will die Unterlagen nun prüfen und im ersten Quartal 2018 einen Entscheid fällen.

Die Bedingungen nationaler Fernbuslinien

Der Bund schreibt vor, dass Fernbus-Unternehmen bestehende, vom Staat unterstützte Verkehrs- und öV-Angebote nicht wesentlich konkurrenzieren dürfen. Weiter würde die Zweckmässigkeit und Wirtschaftlichkeit der Unternehmen geprüft. Vorgaben des Arbeitsgesetzes müssten erfüllt und branchenübliche Anstellungsbedingungen garantiert sein. Zudem muss das Behindertengleichstellungsgesetz beachtet werden.

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