Gemeinde passt Parkgebühren Tiefgarage Mehrzweckhalle an

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    Der Gemeinderat hat den Gebührentarif in der Tiefgarage der Mehrzweckhalle geändert und das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten angepasst.

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    Gemäss Beschluss vom 24. Oktober 2018 des Gemeinderates Bäretswil wird der Gebührentarif der Parkuhr in der Tiefgarage der Mehrzweckhalle geändert und das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten vom 1. Januar 2018 entsprechend angepasst. Neu ist die erste halbe Stunde der Parkzeit gratis. Danach werden die Gebühren auf Fr. 1.00 pro Stunde festgelegt.

    Der Gemeinderatsbeschluss und das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten der Gemeinde Bäretswil liegen in der Gemeinderatskanzlei während 30 Tagen zur Einsichtnahme auf und sind auf www.baeretswil.ch publiziert.

    Gegen diese Anordnung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Bezirksrat Hinwil, Untere Bahnhofstrasse 25a, 8340 Hinwil schriftlich begründet Rekurs erhoben werden. Die im Doppel einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Einem allfälligen Rekurs gegen das Gebühren- und Benützungsreglement für Gemeindelokalitäten wird die aufschiebende Wirkung gemäss § 25 Abs. 3 VRG entzogen.

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