Stadt Luzern

Ehemalige Musegg-Besetzer dürfen Stellwerk zwischennutzen

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Luzern,

Die Gruppe, die im Frühling die städtische Remise auf Musegg 1 besetzt hatte, darf sich ein Jahr im ehemaligen Stellwerk der Zentralbahn in Luzern einrichten.

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Der Stadtrat hat am Montag das Gebäude für eine Zwischennutzung freigegeben.

Die Gruppe, die sich Pulpa nannte, wolle im Gebäude einen nicht kommerziellen Begegnungs- und Weiterbildungsort in Form einer autonomen Schule einrichten, teilte der Luzerner Stadtrat am Montag mit.

Möglich wurde die Zwischennutzung, weil die Gruppe alle Bedingungen der Stadt Luzern erfüllte. Exponentinnen und Exponenten der bisher anonym aufgetretenen Gruppe formulierten Ziele, gründeten einen Verein, stellten die Statuten der Stadt zu und erklärten sich bereit, vertraglich Verantwortung zu übernehmen.

"Sie haben mit ihrem Verhalten gezeigt, dass es sie es mit einer Nutzung von geeigneten Räumlichkeiten ernst meinen», schreibt der Stadtrat.

Stadt investiert nichts

Am 8. April hatte die Gruppe das Obergeschoss der Remise Auf Musegg 1 besetzt, in der Nacht auf den 7. Mai zog die Gruppe nach Gesprächen mit der Stadt freiwillig wieder aus. Der Stadtrat zeigte sich daraufhin bereit, Optionen zu prüfen, um andere geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen und mit der Gruppe Gespräche über die Modalitäten einer Nutzungsregelung zu führen.

Mit der Neuverlegung der Zentralbahn wurde das Stellwerk ausser Betrieb gesetzt. Seither wurde es als Baubüro für die Kanalisationserneuerung Eichwald und für das Projekt Neugleis zwischengenutzt.

Da die längerfristige Nutzung der Liegenschaft noch offen sei, habe der Stadtrat nun entschieden, das Gebäude für eine Zwischennutzung freizugeben und es der Gruppe zu überlassen, schreibt er. Die Vertragsdauer ist auf ein Jahr befristet.

Das Gebäude ist mit einer minimalen Grundinfrastruktur ausgestattet, kann aber laut Stadtrat ohne weitere Anpassungen genutzt werden. Es brauche lediglich ein Baugesuch für die Nutzungsänderung.

Die Stadt wird keine Investitionen tätigen. Die Betriebs- und allfällige Ausbaukosten müssen die Nutzer selber tragen. Sie müssen keine Miete bezahlen, für Strom-, Wasser- und Abwasserkosten aber selber aufkommen. Und sie dürfen keine kommerziellen Veranstaltungen auf dem Gelände organisieren. Aus Sicherheitsgründen dürfen sich maximal 20 Personen im Gebäude aufhalten. Nachtruhe ist um 22 Uhr.

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