Beschwerde gegen Überbauung Kirchbühl abgewiesen

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    Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (BVE) des Kantons Bern hat die Beschwerde gegen die Bauarbeiten im Kirchbühl mit Entscheid vom 17. Mai 2018 vollumfänglich abgelehnt.

    Die BVE hält im Entscheid fest, dass eine rechtskräftige Baubewilligung vorliegt, die nötigen Entschädigungen geleistet worden sind und der Bau der Erschliessungsstrasse rechtskonform ist. Die Gemeinde hat zu Recht keine Baueinstellung verfügt. Die Beschwerde erweist sich damit insgesamt als unbegründet.

    Die Gegnerschaft kann gegen den Entscheid beim Verwaltungsgericht Beschwerde führen.

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    Derweil laufen die Bauarbeiten im Kirchbühl weiter.

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    -Mitteilung der Gemeinde Oberdiessbach (vas)

    Die Gemeinde hatte am 16. Februar 2018 verfügt, dass die angefangenen Bauarbeiten am Kirchbühl weitergeführt werden können. Die Gegner forderten einen Baustopp. Die BVE bestätigt mit ihrem Entscheid die Verfügung der Gemeinde.

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