Verständigungsverfahren nach Doppelbesteuerungsabkommen der Schweiz - Statistiken 2017
Das Staatssekretariat für internationale Finanzfragen veröffentlich einen statistischen Bericht zu den Verständigungsverfahren nach den von der Schweiz abgeschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen.

Im Oktober 2015 hatte die OECD die Berichte zum Massnahmenplan Base Erosion and Profit Shifting («BEPS-Projekt») veröffentlicht. Der Bericht zu Massnahme 14 enthält Vorkehrungen zur Verbesserung der Streitbeilegung mit dem Ziel, Doppelbesteuerungen möglichst zu vermeiden. Diese Massnahme ist wichtig, weil sie die Rechtssicherheit für die Steuerpflichtigen in einer Zeit erhöht, in der die nationalen und internationalen Regeln im Steuerbereich laufend geändert werden. Verständigungsverfahren sind aus Sicht der Schweiz ein wichtiges Mittel, damit die Steuerpflichtigen die Vorteile ihrer Doppelbesteuerungsabkommen nutzen können. Die Schweiz setzt sich deshalb dafür ein, den Ablauf der Verständigungsverfahren zu verbessern und damit die Attraktivität des Wirtschaftsstandorts Schweiz weiter zu stärken.
Für einen zügigen Ablauf gibt Massnahme 14 den Mitgliedstaaten des Inclusive Framework der OECD1 vor, dass Verständigungsverfahren durchschnittlich nicht länger als 24 Monate dauern sollen. 2016 wurden bei den Statistikvorgaben zu den Verständigungsverfahren Neuerungen vorgenommen. Sie sorgen dafür, dass die Einhaltung dieses ehrgeizigen Ziels überprüft werden kann. Die zusammenfassenden Statistiken, die die OECD bis 2015 von den Staaten einholte und auf ihrer Internetseite veröffentlichte, wurden ab 2016 durch detaillierte Angaben über den Ablauf der Verständigungsverfahren abgelöst. Ende Juni 2018 hat die Schweiz das neue, vom OECD-Sekretariat bereitgestellte Web-Tool zur Erfassung der statistischen Daten des Jahres 2017 ausgefüllt.
Die bei der OECD eingereichten Statistiken der Schweiz ergeben eine durchschnittliche Dauer der 2017 abgeschlossenen Verständigungsverfahren von 21 Monaten (24 Monate bei den Verrechnungspreis- und 18 Monate bei den anderen Verständigungsverfahren). Damit erfüllt die Schweiz die eingegangenen Verpflichtungen zur Verbesserung der Streitbeilegung bei der Dauer der Verständigungsverfahren. Die zuständigen Schweizer Behörden werden sich weiterhin für eine gute und rasche Erledigung der Verständigungsverfahren der Schweiz einsetzen und mit dem Einsatz der nötigen Ressourcen für eine weitere Verbesserung der Streitbeilegungsmechanismen sorgen. Dies trägt zu einer Stärkung des Wirtschaftsstandorts Schweiz bei.