Start der öffentlichen Planauflage zur Überbauungsordnung
Die Bernische Pensionskasse plant als Eigentümerin an der Talackerstrasse 49-51a in Thun eine Überbauung mit zeitgemässen Wohnungen und legt nun die Unterlagen der Überbauungsordnung öffentlich aus.

Die Wohnüberbauung der Bernischen Pensionskasse an der Talackerstrasse soll durch eine Neubebauung ersetzt werden. Im Herbst 2017 konnte sich die Thuner Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung zur neuen Überbauungsordnung äussern. Die Unterlagen und Pläne liegen nun bis zum 21. März 2019 öffentlich auf.
Die Bernische Pensionskasse plant als Eigentümerin an der Talackerstrasse 49-51a eine neue Überbauung mit attraktiven, zeitgemässen Wohnungen für unterschiedliche Zielgruppen. Zur Umsetzung bedarf es einer neuen Überbauungsordnung im Rahmen eines Zoneplanänderungsverfahrens. Im Herbst 2017 konnte sich die Thuner Bevölkerung im Rahmen der öffentlichen Mitwirkung dazu äussern. Die Rückmeldungen waren grundsätzlich positiv. In einem nächsten Schritt folgt nun ab dem 14. Februar 2019 bis zum 21. März 2019 die öffentliche Planauflage.
Qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen
Die geplante Wohnüberbauung basiert auf einer Ideenstudie und sieht 72 Wohnungen und drei Atelierwohnungen vor, womit die Ausnützungsziffer auf dem Areal erhöht werden kann. Das Bauprojekt weist zudem eine hohe städtebauliche Qualität auf und ermöglicht gleichzeitig die Realisierung hochwertiger, attraktiver Aussenräume. Mit dem Projekt wird ein wichtiger Beitrag an die qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen geleistet, was ein erklärtes Ziel des Stadtentwicklungskonezptes STEK 2035 ist. Die Weiterentwicklung des Wohnquartiers und die damit verbundene gezielte Anpassung der baurechtlichen Grundordnung zur optimalen Nutzung der Flächen basiert auf den Grundsätzen der Strategie «Wohnen» des STEK 2035.
Optimierung der Aussen-Spielflächen
Nach der Mitwirkung wurde das Projekt dem Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) zur kantonalen Vorprüfung vorgelegt. Aufgrund der Rückmeldung hat die Stadt Thun die grösseren Aussen-Spielflächen in Form und Ausdehnung entsprechend optimiert. Die Geometrie der «Spielwiesen» wurde angepasst, so dass deren Nutzbarkeit erhöht wird.
Weiteres Vorgehen
Nach der öffentlichen Planauflage befindet der Stadtrat über die Zonenplanänderung (Erlass der neuen Überbauungsordnung). Danach werden die Unterlagen dem Kanton zur Genehmigung eingereicht. Läuft alles wie vorgesehen, ist die Planung Ende 2019 rechtskräftig. Für das Bauprojekt wird anschliessend ein Baubewilligungsverfahren durchgeführt.
Öffentliche Auflage
Die Unterlagen der Überbauungsordnung liegen vom 14. Februar bis zum 21. März 2019 öffentlich auf und können im Auflageraum der Stadtverwaltung an der Industriestrasse 2 während der ordentlichen Bürozeiten oder unter www.thun.ch/mitwirkung eingesehen werden. Anregungen oder Einwände sind innerhalb der Auflagefrist an das Planungsamt der Stadt Thun, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun oder [email protected] einzureichen.