Revision Ortsplanung; auf Einzonung Bruchegg wird verzichtet
Am 17. August 2018 startete eine Mitwirkung im Rahmen des Prozesses zur Ortsplanungsrevision in Steffisburg zum Raumentwicklungskonzept 2035 (REK) und den vorgelagerten Ein- und Aufzonungen.

Am 17. August 2018 startete eine Mitwirkung im Rahmen des Prozesses zur Ortsplanungsrevision in Steffisburg zum Raumentwicklungskonzept 2035 (REK) und den vorgelagerten Ein- und Aufzonungen. An der Mitwirkung haben insgesamt 190 Personen und Institutionen, unter anderem auch die meisten Ortsparteien, teilgenommen und Ihre Meinung kundgetan. Die Erkenntnisse aus der Mitwirkung haben den Gemeinderat veranlasst, die vorgelagerten Ein- und Aufzonungen zur ordentlichen Ortsplanungsrevision noch einmal kritisch zu hinterfragen und auf die Anliegen einzutreten.
Die Planungsbehörde hat im Nachgang zur Auswertung der Mitwirkungsergebnisse die Zeit dazu genutzt, mit den betroffenen Grundeigentümerschaften in den verschiedenen Gebieten Gespräche zu führen, damit allfällige Anpassungen zu den Vorlagen vor der öffentlichen Auflage im Frühjahr 2019 noch vorgenommen werden können. In Anbetracht, dass bei der Einzonung Bruchegg eine klare Ablehnung aus der Mitwirkung resultierte und insbesondere auch eine klare Mehrheit der Ortsparteien sich gegen das Planerlassverfahren in der Bruchegg aussprach, hat der Gemeinderat entschieden, auf diese Einzonung im Rahmen der vorliegenden Ortsplanungsrevision zu verzichten. Die politische Akzeptanz für die Einzonung im Flühli-Gebiet, welche im weiteren Verfahren auch im Parlament von Steffisburg erforderlich ist, scheint heute nicht vorhanden zu sein. Jürg Marti, Gemeindepräsident von Steffisburg hält fest: "Mit diesem Entscheid dokumentiert der Gemeinderat als Planungsbehörde, dass er das Verfahren der Mitwirkung ernst nimmt, obschon er einer möglichen Einzonung aus ortsbaulicher und volkswirtschaftlicher Sicht positiv gegenübersteht."
"Wie wir im Raumentwicklungskonzept 2035 formuliert haben, soll gemeinsam mit den politischen Gremien, den Grundeigentümern und der Bevölkerung das Wachstum anhand der möglichen Empfehlungen zu Ein- und Aufzonungen definiert werden", sagt Jürg Marti. Es handelt sich dabei um einen gemeinsamen, interaktiven Prozess, in welchem vor allem das Gesamtinteresse zu beachten ist.
Die Mitwirkungsunterlagen befinden sich momentan beim Amt für Gemeinden und Raumordnung in der Vorprüfung. Sobald diese abgeschlossen ist, werden die Einzonung "Glättimüli" sowie die Ein- und Aufzonungen "Au/Hodelmatte" und "Stockhornstrasse" öffentlich aufgelegt. Diese Auflage soll wie eingangs erwähnt im Frühjahr 2019 erfolgen.