Provisorische Streuerrechnung 2019

Gemeinde Dietwil
Gemeinde Dietwil

Oberes Freiamt,

Die Gemeinde Dietwil verschickt in diesen Tagen die provisorische Steuerrechnung 2019.

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Amtliche Dokument sollen öffentlich zugänglich werden. (Symbolbild) - Keystone

In diesen Tagen erhalten Sie die prov. Steuerrechnung 2019. Diese basiert auf den letztbekannten Einkommens- und Vermögensverhältnissen. Sollten Veränderungen eintreten, sodass die Höhe der prov. Steuerrechnung nicht realistisch ist (Erwerbsaufnahme oder -aufgabe usw.), bitten wir Sie, sich beim Steueramt für eine Anpassung der Steuerrechnung zu melden.

Die prov. Steuern 2019 sind bis am 31. Oktober 2019 zu bezahlen. Vorauszahlungen werden mit einem Vergütungszins von 0.1 % honoriert. Für Ausstände ab dem 1. November 2019 wird ein Verzugszins von 5.1 % berechnet. Bitte beachten Sie, dass ab dem Steuerjahr 2019 Mahngebühren im Bezugsverfahren (ab erster Mahnung) erhoben werden. Genauere Angaben finden Sie auf der Rückseite der prov. Rechnung 2019.

Für die Bezahlung der prov. Steuern 2019 bitten wir Sie, nur die beiliegenden Einzahlungsscheine zu verwenden. Aufgrund der vorgegebenen Referenz-Nr. kann Ihre Zahlung so direkt Ihrem Steu-erkonto 2019 gutgeschrieben werden. Reichen die zugestellten Einzahlungsscheine nicht aus, können Sie bei der Finanzverwaltung weitere Einzahlungsscheine bestellen. Offensichtlich übersetzte, nicht in Rechnung gestellte Zahlungen können von der Finanzverwaltung zurückbezahlt oder auf andere Forderungen umgebucht werden. Der Gemeinderat dankt allen Steuerpflichtigen für die Überweisungen!

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