Harald Naegeli, der berühmte «Sprayer von Zürich», muss wegen seiner Flamingo-Graffiti an Düsseldorfer Hauswänden zahlen. So entschied am Dienstag das Düsseldorfer Amtsgericht.
Flamingo-Graffiti
Das Flamingo-Graffiti von Harald Naegeli. - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der «Sprayer von Zürich» wird für seine Flamingo-Graffitis bestraft.
  • Für die Graffitis in Düsseldorf, erhält Harald Naegeli eine Busse von fast 800 Euro.

Das Verfahren gegen ihn wegen Sachbeschädigung wurde am Dienstag vom Düsseldorfer Amtsgericht nur gegen Geldauflagen eingestellt. Der «Sprayer» wurde zur Wiedergutmachung des Schadens (insgesamt fast 800 Euro) und zur Zahlung von 500 Euro ans Kinderhospiz verpflichtet. Naegeli reagierte enttäuscht: «Ich wollte ein Kunstwerk an Stelle des Geldes geben, aber im Kapitalismus zählt halt nur das Geld». Für die Kunststadt Düsseldorf sei die Entscheidung «eine Peinlichkeit».

Zuvor hatte Naegeli zugegeben, an der NRW-Akademie der Wissenschaften und der Künste sowie weiteren Häusern Flamingos aufgesprüht zu haben. Aus seiner Sicht sei dies keine Sachbeschädigung und nicht strafbar. Einen Strafbefehl für den Flamingo in Höhe von 600 Euro hatte er nicht akzeptiert.

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