Die Gemeindeverwaltung Neckertal veröffentlicht am 22. Dezember 2018 aktuelle Neuigkeiten.
Wahlurne (Symbolbild)
Wahlurne (Symbolbild) - dpa
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Fonds für Tourismusprojekte

Das Reglement für den Fonds für Tourismusprojekte wurde vom Gemeinderat am 18.09.2018 beschlossen und vom 26.10.2018 bis 04.12.2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Unterschriften gesammelt worden. Das Reglement ist deshalb rechtskräftig und tritt per sofort in Kraft

Reglement Verrechnung Vermessungskosten

Das Reglement über die Verrechnung der Kosten der amtlichen Vermessung wurde vom Gemeinderat am 15.10.2018 beschlossen und vom 26.10.2018 bis 04.12.2018 dem fakultativen Referendum unterstellt. Innerhalb der Auflagefrist sind keine Unterschriften gesammelt worden. Das Reglement ist deshalb rechtskräftig und tritt per 01.01.2019 in Kraft.

Rechnungsabschluss 2018

Das Jahr neigt sich bald dem Ende zu und darum steht auch der Abschluss der Jahresrechnung 2018 an. Wir sind froh, wenn sämtliche Rechnungen, Abrechnungen und Forderungen gegenüber der Gemeinde Neckertal so bald wie möglich jedoch spätestens bis am 8. Januar 2019 an folgende Adresse geschickt werden: Gemeinde Neckertal, Finanzverwaltung, Lettenstr. 3, 9122 Mogelsberg. So können alle Aufwände und allfälligen Erträge fürs Rechnungsjahr 2018 korrekt verbucht werden. Besten Dank.

Dorfkorporation Necker: Fakultatives Referendum

Die Dorfkorporation Necker hat in den letzten Jahren diverse Veränderungen erfahren, sei es mit dem neuen Reservoir und der Steuerung oder in nächster Zeit die Sanierung des Grundwasserpumpwerks. Deshalb hat die Dorfkorporation Necker das Wasserreglement aktualisiert und der heutigen Zeit angepasst. Der Verwaltungsrat hat das Wasserreglement am 12. Dezember 2018 erlassen. Gemäss Art. 28 der Korporationsordnung der Dorfkorporation Necker untersteht dieser Beschluss dem fakultativen Referendum.

Referendumsvorlage Wasserreglement der Dorfkorporation Necker, gültig ab 1. Januar 2019

Vom Verwaltungsrat erlassen am 12. Dezember 2018.

Referendumsfrist

24. Dezember 2018 bis 1. Februar 2019

Einsicht der Unterlagen

Gemeindekanzlei Oberhelfenschwil, Büro 1 Quorum

25 gültige Unterschriften (10 % der Stimmberechtigten)

Das Verfahren zur Durchführung des fakultativen Referendums richtet sich nach Art. 15 ff. der Korporationsordnung der Dorfkorporation Necker sowie den Bestimmungen des Gemeindegesetzes (sGS 151.2, abgekürzt GG) und des Gesetzes über Referendum und Initiative (sGS 125.1, abgekürzt RIG). Ein allfälliges Referendumsbegehren ist vor Ablauf der Referendumsfrist dem Verwaltungsrat der Dorfkorporation Necker, Hauptstrasse 47, 9126 Necker einzureichen.

Nachtbusse Neckertal:

Der Fahrplanwechsel bei Bahn und Postauto ist per 9. Dezember 2018 erfolgt.

Neu verfügen St.Peterzell – Furt – Brunnadern über folgende Spätbusverbindungen:

Über Hemberg: (Bus fährt durchgehend)

Linien 780 und 186

Wattwil ab 20:35 - Hemberg 20:53 -

St.Peterzell 21:10 - Brunnadern 21:20

Wattwil ab 22:35 - Hemberg 22:53 -

St.Peterzell 23:10 - Brunnadern 23:20

Ab Brunnadern:

Brunnadern ab 19:52 - St.Peterzell 19:59

nur bis St.Peterzell und retour nach Brunnadern

Brunnadern ab 20:10 – St.Peterzell 20:17 fährt weiter nach Schönengrund

Brunnadern ab 21.40 – St.Peterzell 21:47 fährt weiter nach Hemberg – Wattwil

Wald-Schönengrund: Linie 183

Die Nachtbusse von Herisau fahren jeweils Herisau ab .05 stündlich bis WaldSchönengrund (Ankunft 20:27) und wenden da. Wir bitten die Bevölkerung, die öffentlichen Verkehrsmittel zu nutzen. Angebote können nur aufrecht erhalten werden, wenn sie auch entsprechende Frequenzen verzeichnen.

Büroöffnungszeiten Weihnachten/Neujahr

Die Büros der Gemeindeverwaltung Neckertal sind vom Montag, 24. Dezember 2018 bis Mittwoch, 26. Dezember 2018 und Montag, 31. Dezember 2018 bis und mit Mittwoch, 2. Januar 2019, geschlossen. Bei Todesfällen ist das Bestattungsamt telefonisch erreichbar. Wir danken für Ihr Verständnis und wünschen frohe Festtage.

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