Gemeinde Eschenbach: Erlass von Miete und Gebühren
Der Gemeinderat hat einen teilweisen Zinserlass für eigene Geschäftsmieter beschlossen, welche von den aktuellen Einschränkungen betroffen sind.

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie hat der Bundesrat Schliessungen und einschneidende Massnahmen für Unternehmen erlassen. Davon sind auch Betriebe betroffen, welche Geschäftsräume bei der Gemeinde Eschenbach mieten.
Diesen wird für die Monate März und April 2020 die Miete zu 50 % erlassen. Ebenso von den Massnahmen des Bundes betroffen sind Veranstalter, welche Anlässe absagen mussten, für welche sie bereits gebührenpflichtige Bewilligungen eingeholt hatten.
Diese Gebühren werden erlassen bzw. zurückerstattet, soweit sie von der Gemeinde selbst in Rechnung gestellt wurden. Auf Gebührenrechnungen Dritter (z. B. für kantonale Bewilligungen) hat die Gemeinde keinen Einfluss.