Sennwald

Sennwald: Neue Verkehrsanordnung für die Burgstrasse in Sax

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Werdenberg,

Wie die Gemeinde Sennwald berichtet, hat der Gemeinderat Änderungen an der Verkehrsanordnung für die Burgstrasse in Sax vorgenommen.

Rathaus in der Gemeinde Sennwald Wahlkreis Werdenberg im Kanton St. Gallen.
Rathaus in der Gemeinde Sennwald Wahlkreis Werdenberg im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof

Der Gemeinderat Sennwald verfügt in Anwendung von Artikel 3 SVG (SR 741.01) und Artikel 107 der SSV (SR 741.21) sowie Artikel 21 der EV zum SVG (sGS 711.1) folgende Änderung der Verkehrsanordnung vom 4. August 2014: In Sax, Burgstrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse Nummer 443, Verzweigung Saxerbergstrasse (bestehende Signalisation) war bisher die Massnahme «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Signal Nummer 2.13) mit dem Zusatz: «Zubringerdienst und Zufahrt bis Parkplatz Nasseel gestattet».

Neu gilt: «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Signal Nummer 2.13) mit dem Zusatz: «Zubringerdienst und Zufahrt zum Parkplatz Nasseel sowie mit Bewilligung gestattet» mit der Distanzangabe «Gilt ab 250 Meter».

In Sax, Burgstrasse, Gemeindestrasse 3. Klasse Nummer 443, Höhe Brücke Nesslenbach (zusätzliche Signalisation) noch eine neue Massnahme: «Verbot für Motorwagen und Motorräder» (Signal Nummer 2.13) mit dem Zusatz: «Zubringerdienst und Zufahrt zum Parkplatz Nasseel sowie mit Bewilligung gestattet».

Mit dieser Massnahme soll verhindert werden, dass Motorfahrzeuglenker ihre Fahrzeuge entlang der Zufahrtstrasse zum Parkplatz Nasseel oder auf den unbefestigten Holzlagerplätzen abstellen und damit in einem Ereignisfall das Grundwasser der Quellwasserfassungen Runggelätsch gefährden.

Rechtsmittel gegen diese Massnahmen

Gegen diese Verfügung kann gemäs Artikel 43 bis und 47 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege (VRP; 951.1) innert 14 Tagen schriftlich und begründet Rekurs an das Sicherheits- und Justizdepartement, Oberer Graben St. Gallen, erhoben werden.

Zur Erhebung des Rekurses ist berechtigt, wer an der Änderung oder Aufhebung der Verfügung ein eigenes schutzwürdiges Interesse dartut (Artikel 45 VRP). Weitere Informationen sind auf der Webseite der Gemeinde Sennwald zu finden.

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