Beschuldigter will einen neuen Verteidiger

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Solothurn,

Der mutmassliche Täter im Verfahren wegen pädophilen Übergriffen verlangt nach einem neuen Verteidiger. Das Vertrauensverhältnis sei zerstört.

Prozess
Die Mutter soll wegen mehrfacher vorsätzlicher Tötung statt wegen Mordes verurteilt werden. Dies fordert der Verteidiger vor dem Amtsgericht Bucheggberg-Wasseramt in Solothurn. (Symbolbild) - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • In Solothurn läuft ein Prozess gegen einen mutmasslichen Pädophil-Täter.
  • Dieser verlangt jedoch nun einen neuen Verteidiger, das Vertrauensverhältnis sei zerstört.
  • Das Gericht hat den Antrag abgelehnt.

Er verlange einen neuen Anwalt, hat der Beschuldigte am Mittwoch vor dem Obergericht des Kantons Solothurn erklärt. Dem 48-Jährigen werden verschiedene pädophile Übergriffe vorgeworfen. Das Verhältnis zwischen ihm und seinem amtlichen Verteidiger sei zerstört, sagte der Schweizer.

Der Verteidiger mache «seine Arbeit vor Gericht nicht richtig». Der Beschuldigte sagte, er fühle sich verletzt von der Arbeit des Anwalts und habe kein Vertrauen mehr.

Aufgrund seines zerrütteten Verhältnisses zu seinem Verteidiger hatte sich der Mann anfangs geweigert, am Obergericht zu erscheinen. Nach einigem Zureden lenkte er dann aber doch ein, wie der Richter erklärte. Die Verhandlung begann schliesslich mit fast einer Stunde Verspätung.

Gericht lehnt Antrag ab

Das Gericht nahm den Antrag zur Beratung entgegen, wies ihn aber ab. Das Gericht habe den Eindruck, der Beschuldigte werde «wirkungsvoll und engagiert verteidigt», begründete es seinen Entscheid unter anderem.

Der Antrag des Beschuldigten auf Anwaltswechsel war nicht sein erster. Bereits frühere Gesuche wurden abgelehnt. Der Verteidiger, erklärte, sein Mandant habe ihn über sein fehlendes Vertrauen und seinen Wunsch nach einem Wechsel informiert. Anschliessend begründete er wie üblich die Berufung gegen das Urteil des Amtsgerichts Olten-Gösgen vom Dezember 2020.

Gericht
In Solothurn steht ein mutmasslicher Pädophil Straftäter vor Gericht. - sda

Das Gericht hatte den Mann zwar in einzelnen Punkten freigesprochen. Es sprach ihn aber auch schuldig der sexuellen Handlungen mit Kindern, der Schändung, der sexuellen Belästigung und der harten Pornografie.

Es verurteilte ihn zu 30 Monaten Freiheitsentzug, einer Geldstrafe und einer Busse. Zudem ordnete es ein lebenslanges Verbot jeglicher Tätigkeit mit Kindern sowie ein Kontaktverbot zu Kindern an. Auch und ein Rayonverbot um Einrichtungen für Kinder wurden ihm vorgeschrieben.

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