Stadt Basel

Mehr Spielraum im Umgang mit Kindern mit Entwicklungsverzögerungen

Kanton Basel-Stadt
Kanton Basel-Stadt

Basel,

Stadt gibt den Schulen mehr Spielraum im Umgang mit Kindern mit Entwicklungsverzögerungen

Schüler
Schüler sitzen im Klassenzimmer einer Schule (Symbolbild). - Keystone

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Stadt hat heute einen Bericht zur Umsetzung eines Vorstosses aus dem Grossen Rat verabschiedet, der die Wiedereinführung von kleineren Klassen zur Betreuung von Kindern mit Sprach- oder Entwicklungsschwierigkeiten fordert. Diese Einführungsklassen, die den Stoff des ersten Primarschuljahres während zwei Jahren durchführten, sind im Rahmen der Integrativen Schule abgeschafft worden. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine Gesetzesänderung, die den Schulen mehr Spielraum bei der Förderung der Kinder ermöglicht.

Im Jahr 2014 hatte der Grosse Rat dem Regierungsrat eine Motion überwiesen, die unter anderem die Beibehaltung von Einführungsklassen auf der Primarstufe forderte. Damit verpflichtete das Parlament den Regierungsrat, innert vier Jahren einen Vorschlag für eine entsprechende Gesetzesänderung vorzulegen. Einführungsklassen wurden früher zu Beginn der Primarschule eingesetzt, um Kindern mit Entwicklungsverzögerungen mehr Zeit zu gewähren.

Das Erziehungsdepartement hat in einem Konsultationsverfahren Schulleitungen und Lehrpersonen befragt und legt nun einen Ratschlag vor, der mit einer Gesetzesänderung die Palette an Massnahmen zur Betreuung von Kindern mit Entwicklungsverzögerungen erweitert und den Schulen mehr Autonomie bei der Durchführung dieser Massnahmen gewährt.

Die Schulleitungen entscheiden nach Einbezug des Kollegiums, ob es am Standort zum Beispiel wieder Einführungsklassen geben wird oder ob die Mittel in den regulären Klassen für eine Doppelbesetzung von Lehrpersonen eingesetzt werden.

Der Regierungsrat rechnet mit Mehrkosten für das Jahr 2020 von rund 850‘000 Franken und ab dem Jahr 2021 mit Mehrkosten von jährlich rund 2 Millionen Franken. Deshalb beantragt der Regierungsrat gleichzeitig mit der Gesetzesänderung eine entsprechende Budgeterhöhung.

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