Wie die Gemeinde Mels meldet, finden die Gesamterneuerungswahlen am 22. September 2024 statt. Wahlvorschläge müssen bis zum 5. Juli 2024 eingereicht werden.
Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Mels im Kanton St. Gallen.
Gemeindeverwaltung der Ortsgemeinde Mels im Kanton St. Gallen. - Nau.ch / Simone Imhof
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Am 31. Dezember 2024 endet die Amtsdauer 2021 bis 2024 der Gemeindebehörden (Gemeindepräsident, Mitglieder des Gemeinderates, Schulpräsidium, Schulratspräsident, Mitglieder des Schulrates sowie Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission).

Die Gesamterneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2025 bis 2028 finden am Sonntag, 22. September 2024, statt (erster Wahlgang).

Sie richten sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen.

Einreichung von Wahlvorschlägen

Für diese Wahlen können Wahlvorschläge eingereicht werden.

Für den ersten Wahlgang müssen die Wahlvorschläge spätestens am Freitag, 5. Juli 2024, um 12 Uhr bei den Gemeinderatskanzleien eintreffen.

Das Datum des Poststempels genügt für die Wahrung der Einreichefrist nicht.

Gültige Wahlvorschläge: Anforderungen und Kriterien

Wahlvorschläge sind gültig, wenn sie von wenigstens 15 Stimmberechtigten des Wahlkreises unterzeichnet sind, höchstens gleich viele Namen von Kandidierenden enthalten, als Mandate zu vergeben sind, den Namen jeder kandidierenden Person nur einmal enthalten, ausschliesslich Namen von wählbaren Kandidierenden enthalten und ausschliesslich Namen von Kandidierenden enthalten, welche der Kandidatur schriftlich zugestimmt haben.

Unterzeichner von Wahlvorschlägen können ihre Unterschrift nicht zurückziehen.

Eine vorgeschlagene Person kann vor Ablauf der Einreichefrist schriftlich erklären, dass sie die Kandidatur zurückzieht.

Formulare bestellen oder herunterladen

Die Formulare können bei der Gemeinderatskanzlei Mels telefonisch oder per E-Mail bestellt werden. Es kann auch über die Webseite der Gemeinde heruntergeladen werden.

Der Stimmzettel für Majorzwahlen enthält mit fortlaufender Nummerierung die auf den gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen in alphabetischer Reihenfolge, zuerst die bisherigen Kandidierenden mit dem Zusatz «bisher», leere Linien in der Zahl der zu vergebenden Mandate sowie neben jedem Namen und jeder leeren Linie ein Kästchen zum Ankreuzen.

Stille Wahl im zweiten Wahlgang für Gemeindebehörden

Im zweiten Wahlgang ist für die Wahl der Gemeindebehörden eine stille Wahl möglich.

Sie kommt zustande, wenn die Zahl der auf allen gültigen Wahlvorschlägen aufgeführten Namen von Kandidierenden der Zahl der zu vergebenden Mandate entspricht.

Über das Zustandekommen der stillen Wahl entscheiden die Gemeinderatskanzleien.

Termin für einen möglichen zweiten Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am Sonntag, 24. November 2024, statt. Wahlvorschläge sind in diesem Fall bis spätestens am Montag, 30. September 2024, um 12 Uhr den Gemeinderatskanzleien einzureichen.

Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den ersten Wahlgang.

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