Erlenbach ZH entscheidet über Spitex-Übertragung
Seit 2017 werden die ambulanten Spitex-Dienstleistungen in Erlenbach von der Senevita AG erbracht.
Aufgrund der stetig steigenden Anforderungen an die lokale Spitex – auf fachlicher Ebene wie auch angesichts der steigenden Nachfrage – zeigt sich, dass die aktuelle Lösung die zukünftigen Erwartungen nicht mehr vollumfänglich wird erfüllen können.
Vor diesem Hintergrund hat die Spitex Senevita Erlenbach das Gespräch mit dem Gemeinderat gesucht.
In einem Workshop und an einem runden Tisch mit Beteiligten aus dem Bereich der Pflegeversorgung wurden die Ausgangslage evaluiert und Lösungen besprochen.
Vorschlag: Zusammenschluss mit der Spitex Zürichsee
Die Senevita AG war in die Lösungsfindung involviert.
Dabei zeigte sich, dass die Zukunft der Spitex in Erlenbach am besten durch eine Anbindung an eine grössere Spitex-Organisation mit Leistungsauftrag der öffentlichen Hand sichergestellt werden kann.
Konkret schlägt der Gemeinderat ein Zusammengehen mit der Spitex Zürichsee vor.
Die Spitex Zürichsee ist als Non-Profit-Verein organisiert und erfüllt den öffentlichen Spitex-Leistungsauftrag bereits in den Gemeinden Herrliberg, Männedorf, Meilen und Uetikon am See.
Erweiterung des Dienstleistungsangebots
Die bisherigen Kunden profitieren durch den Zusammenschluss von einem erweiterten Dienstleistungsangebot.
Spitex Zürichsee verfügt über langjährige Erfahrung in der ambulanten Versorgung, die notwendige Grösse und geografische Nähe, um dem steigenden Bedarf für ambulante Betreuung, Hauswirtschaft und Pflege gerecht zu werden.
Urnenabstimmung am 3. März 2024
Mit dieser Lösung kann den zukünftigen Entwicklungen im Gesundheitswesen und in der ambulanten Versorgung begegnet werden, und die Spitex in Erlenbach wird in der Lage sein, die zunehmenden Anforderungen bei der Spezialisierung und Rekrutierung von Fachpersonal zu meistern.
Alle Mitarbeitende der Spitex Erlenbach werden zu gleichwertigen Bedingungen von der Spitex Zürichsee übernommen. Am Standort Erlenbach wird vorerst festgehalten.
Dieser Vorschlag wird den Stimmberechtigten im Rahmen einer Urnenabstimmung am 3. März 2024 unterbreitet.