Der Iraner wurde wegen Brandstiftung an seiner eigenen Bar verurteilt – ein Grund, um ihn des Landes zu verweisen. Doch im Iran könnte ihm Folter drohen.
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Das Bundesgericht Lausanne urteilte: Der Iraner wird nicht der Schweiz verwiesen. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Iraner aus Adligenswil LU wurde wegen Brandstiftung verurteilt.
  • Der Mann sollte nach seiner Haftstrafe zehn Jahre des Landes verwiesen werden.
  • Doch nun fiel das Bundesgericht ein anderes Urteil - der Täter darf bleiben.
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Schon vor einigen Jahren beging der im Iran geborene Mann die Straftat: Er zündete seine Bar an, um das Versicherungsgeld zu erhalten. Er wurde zu vier Jahren und acht Monaten Haft verurteilt, wie «Pilatus Today» berichtet.

Dieses Urteil bedeutet in der Schweiz üblicherweise, dass der Täter oder die Täterin zehn Jahre des Landes verwiesen wird. Doch das Bundesgericht hat diese Entscheidung nun aufgehoben: Der Mann laufe in Gefahr, im Iran verfolgt zu werden.

Persönlicher Härtefall festgestellt

Der Verurteilte kam vor über zehn Jahren in die Schweiz, setzte sich aktiv gegen das Regime in seinem Heimatland ein. Deswegen, aber auch wegen seines christlichen Glaubens, wäre er im Iran Verfolgung ausgesetzt. Sogar Folterung sei nicht auszuschliessen. Dies stelle einen persönlichen Härtefall dar und mache eine Abschiebung laut Bundesgericht unzulässig.

Zuvor hatte das Kantonsgericht zwar geurteilt, dass der Mann im Iran in Gefahr schweben könnte. Allerdings ging es davon aus, dass sich die politische Lage bis zum Ende seiner Strafe ändern könnte. Diese Annahme sei jedoch laut Bundesgericht falsch gewesen, da die Haftstrafe nur noch kurze Zeit andauere.

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