Der Konzertabbruch in der Brasserie Lorraine geht vor Gericht. Die Junge SVP ist mit ihrer Anzeige erfolgreich – die «Opfer» sehen sich nicht als solche.
Brasserie Lorraine
Die Brasserie Lorraine steckt in der Krise. (Archivbild) - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Gegen die Berner Brasserie Lorraine wurde ein Strafbefehl ausgestellt.
  • Die Junge SVP sieht im erzwungenen Konzertabbruch der Band Lauwarm Rassendiskriminierung.
  • Die Reggae-Gruppe fühlt sich aber gar nicht als Opfer.
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Der Fall um den Konzertabbruch der Reggae-Band Lauwarm in der Berner Brasserie Lorraine geht vor Gericht. Gegen das Lokal wurde ein Strafbefehl ausgestellt, berichtet die «Berner Zeitung».

Der Vorfall geht auf ein Konzert der Reggae-Band zurück, das im Juli letzten Jahres abgebrochen wurde. Zwei weisse Bandmitglieder trugen afrikanische Kleidung und Rastalocken, was bei einigen Gästen Unbehagen auslöste und zu Beschwerden führte.

Es stand der Vorwurf der «kulturellen Aneignung» im Raum. Deshalb brach das Lokal das Konzert frühzeitig ab. Die Posse machte sogar über die Grenzen hinaus Schlagzeilen.

Dürfen weisse Menschen Dreadlocks tragen?

Das Thema der kulturellen Aneignung ist besonders in den USA im Kontext der «Black Lives Matter»-Bewegung aufgekommen. Es stellt die Frage, ob Weisse Stilmerkmale und Kultur von Schwarzen übernehmen dürfen.

Strafbefehl und Einspruch

Nach dem Vorfall brach ein Shitstorm über die Brasserie Lorraine herein. Die Junge SVP Schweiz reichte sogar eine Anzeige wegen Rassendiskriminierung ein, da sie «Rassismus gegen Weisse» sah.

Die Berner Staatsanwaltschaft hat nun einen Strafbefehl erlassen, bestätigt Sprecher Christof Scheurer gegenüber der «Berner Zeitung». Die Betreiber der Brasserie wollen diesen jedoch nicht akzeptieren und erheben Einspruch. Damit geht der Fall zum Regionalgericht.

Brasserie Lorraine Lauwarm SVP
Julian, Domi, Micha und Jesse (v.l.n.r.) von der Band Lauwarm posieren am Paleggo Festival in Edlischwil Ende Juli 2022. Bei einem Konzert der Berner Reggae-Band in der Brasserie Lorraine kam es zu einem Abbruch, da weisse Bandmitglieder Rastalocken trugen und sich Zuhörer wegen kultureller Aneignung unwohl fühlten und beim Veranstalter reklamierten. - keystone

Aufgrund des noch nicht rechtskräftigen Strafbefehls gibt es wenig Informationen zur Begründung des Entscheids oder zur Strafe selbst. Theoretisch kann Rassendiskriminierung mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe geahndet werden. In diesem Fall dürfte aber eher eine bedingte Geldstrafe zum Einsatz kommen.

SVP-Fiechter betont Ironie – Band distanziert sich von Junger SVP

Nils Fiechter, Chef Strategie der Jungen SVP Schweiz, sieht in dem Vorfall eine Ironie: «Wir zeigen den Linken auf, wie unsinnig die Anti-Rassismus-Strafnorm ist.» Diese halte er für einen «kompletten Witz». Die «woken Moralprediger» würden nun «ihre eigene Medizin zu spüren» kriegen – «und das ist gut so». Es sei eine «Ironie der Geschichte».

Der Politiker betont zur Rechtfertigung der Anzeige jedoch auch: «Es fand ganz klar eine Diskriminierung von Personen aufgrund ihrer Hautfarbe statt».

Nils Fiechter JSVP
«Wir zeigen den Linken auf, wie unsinnig die Anti-Rassismus-Strafnorm ist», sagt Nils Fiechter, Co-Präsident der JSVP Bern gegenüber der «Berner Zeitung». - keystone

Fiechter ist nicht überrascht über den Erfolg seiner Anzeige und verweist auf einen früheren Fall. In diesem wurde er selbst wegen einer Karikatur der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen wurde.

Lauwarm sieht sich nicht als Opfer von Rassendiskriminierung

Was den Fall noch kurioser macht: Die Mitglieder der Band Lauwarm sehen sich gar nicht als Opfer von Rassendiskriminierung.

Sie distanzieren sich von der Jungen SVP und betonen gegenüber der «BZ»: «Eine Anzeige hielten wir stets für eine übertriebene und nicht zielführende Massnahme.» Probleme löse man «nachhaltig in einem ehrlichen, fundierten Gespräch und nicht mit einer polarisierenden Anzeige».

Am Freitag sagte ein Mitglied des Brasserie-Teams auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA, derzeit äussere sich dieses nicht zur neusten Entwicklung. Die Brasserie sei basisdemokratisch organisiert und werde in zehn Tagen die nächste Sitzung haben, an der alles besprochen werde.

Die 1995 in Kraft getretene Anti-Rassismus-Strafnorm schützt jede Person, die aufgrund ihrer Rasse, ethnischen Zugehörigkeit oder Religion diskriminiert, bedroht oder herabgesetzt wird. Seit 2020 ist es auch strafbar, Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung zu diskriminieren.

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