Der Bundesrat will 277,8 Millionen Franken für zivile Bundesbauten ausgeben. Das Parlament entscheidet über die Kredite.
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Der Bundesrat plant, 277,8 Millionen Franken für zivile Bundesbauten bereitzustellen. (Symbolbild) - sda - KEYSTONE/ALESSANDRO CRINARI

Der Bundesrat will 277,8 Millionen Franken ausgeben für Sanierungen und Umbauarbeiten an zivilen Bundesbauten. Der Fokus liegt auf der Erweiterung des Sammlungszentrums in Affoltern am Albis ZH sowie die Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen BE. Die Immobilienbotschaft 2024 priorisiere bestimmte zivile Bauprojekte und berücksichtige damit die angespannte finanzielle Situation des Bundes.

Dies schrieb der Bundesrat am Mittwoch. Vorrang hätten beispielsweise Projekte mit vertraglichen Verpflichtungen, wenn sie grössere bauliche Schäden verhinderten oder wenn deren Umsetzung zu einer wirtschaftlichen Entlastung führe. Sowie solche, die sich im Bau befänden oder deren Planung weit fortgeschritten sei.

Grosste Investition: Sammlungsdepot in Affoltern am Albis

Der finanziell grösste Brocken im laufenden Jahr ist die Erweiterung des bestehenden Sammlungsdepots in Affoltern am Albis. 92,4 Millionen Franken sind hierfür veranschlagt. Um den kontinuierlich wachsenden Platzbedarf zu decken und die sicherheitstechnischen und konservatorischen Anforderungen auch künftig erfüllen zu können, würden neue Sammlungsflächen benötigt, schrieb der Bundesrat.

Das Sammlungszentrum stellt die fachgerechte Aufbewahrung und die dauerhafte Konservierung und Erforschung der Sammlungen des Schweizerischen Nationalmuseums sicher. Es ist heute auf zwei Standorte in Affoltern am Albis verteilt.

Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen

15,4 Millionen Franken werden für die Sanierung der Jubiläumshalle in Magglingen beantragt. Nach vier Jahrzehnten intensiven Gebrauchs seien verschiedene Bauteile am Ende ihres Lebenszyklus angelangt und müssten erneuert werden, so die Landesregierung. Die 1982 in Betrieb genommene Jubiläumshalle im Nationalen Sportzentrum ist auf das Kunstturnen ausgerichtet.

170 Millionen Franken sollen in nicht einzeln spezifizierte Vorhaben unter einem Betrag von zehn Millionen Franken fliessen. Das Geld für weitere Immobilienvorhaben kann laut dem Bundesrat auch für nicht planbare oder dringliche Liegenschaftskäufe sowie für die Projektierung von künftigen Immobilienbotschaftsprojekten verwendet werden.

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