Der Bundesrat lehnt aus finanzpolitischen Gründen die SP- und Grünen-Initiative für einen milliardenschweren Klimafonds ab und plant keinen Gegenvorschlag.
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Der Bundesrat empfiehlt die Ablehnung der SP- und Grünen-Initiative und will keinen Gegenvorschlag ausarbeiten. (Symbolbild) - Keystone

Der Bundesrat will unter anderem aus finanzpolitischen Überlegungen keinen milliardenschweren Klimafonds schaffen. Er empfiehlt eine entsprechende Volksinitiative der SP und Grünen zur Ablehnung und will auch keinen Gegenvorschlag dazu erarbeiten lassen. Mit Mitteln aus einem Klimafonds sollen künftig mehr Solarpanels gebaut, Gebäudesanierungen vorangetrieben, der ÖV ausgebaut und der Erhalt von Lebensräumen und der Artenvielfalt gefördert werden.

Das fordert die Linke mit der eidgenössischen Volksinitiative «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik: Investieren für Wohlstand, Arbeit und Umwelt (Klimafonds-Initiative)». Gemäss Initiativtext soll der Bund jährlich Mittel im Umfang von 0,5 bis 1 Prozent des Bruttoinlandprodukts (BIP) in den Fonds einlegen. Dies entspräche aktuell zwischen 3,9 und 7,8 Milliarden Franken pro Jahr. Die Klimaausgaben sollen nicht der Schuldenbremse unterstellt sein.

Initiative schwäche Verursacherprinzip

Aus Sicht des Bundesrats reichen die heutigen Bemühungen von Bund und Kantonen zugunsten von Klima und Biodiversität aus, wie er am Mittwoch mitteilte. Jährlich würden über drei Milliarden Franken dafür zur Verfügung gestellt. Die von der Initiative geforderte Erhöhung der öffentlichen Investitionen würde den Bundeshaushalt laut dem Bundesrat erheblich belasten. «Dies ginge zulasten anderer Aufgabenbereiche.»

Er warnt vor einer weiteren Verschuldung des Bundes und vor einer zusätzlichen Belastung der ohnehin angespannten Finanzlage. Zudem würde die Förderung von Massnahmen mit öffentlichen Geldern im geforderten Umfang das Risiko bergen, dass die Mittel ineffizient verwendet oder gar private Investitionen verdrängt werden, hielt der Bundesrat fest. Weiter schwäche die Initiative das im Umweltrecht verankerte Verursacherprinzip.

Stimmbevölkerung hat Netto-Null-Ziel zugestimmt

Die Schweizer Klima- und Energiegesetzgebung setzt neben Fördermassnahmen auch auf eine Reihe von weiteren Instrumenten und Anreizen. Dies, um die Treibhausgasemissionen bei den Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie zu senken und den Ausbau der erneuerbaren Energien voranzutreiben. Allfällige weitere Massnahmen können in den entsprechenden Gesetzen festgelegt werden.

Mit dem Klima- und Innovationsgesetz hatte die Stimmbevölkerung dem Netto-Null-Ziel zugestimmt. Bis 2050 soll die Schweiz unter dem Strich keine Treibhausgase mehr ausstossen. Das revidierte CO2-Gesetz und das Stromversorgungsgesetz enthalten eine Reihe von Fördermassnahmen und Anreizen, die einen Beitrag zur Zielerreichung leisten sollen.

«Für den Bundesrat ist es unbestritten, dass für das Netto-Null-Ziel und den Ausbau der heimischen erneuerbaren Energien weitere Investitionen nötig sind.» Dies schrieb die Landesregierung. Die damit verbundenen Herausforderungen seien «erheblich».

Abstimmung voraussichtlich 2026

Diese Einschätzung teilen auch die Initiantinnen und Initianten, die von einer Allianz von Umweltorganisationen und Gewerkschaften unterstützt werden. Um den Klimaschutz zu stärken und gleichzeitig Energie im Inland selbst produzieren zu können, seien jedoch massive öffentliche Investitionen vonnöten. Es brauche deshalb einen Klimafonds.

Über die Vorlage dürfte das Stimmvolk voraussichtlich im Verlaufe des Jahres 2026 abstimmen. Derzeit ist es unwahrscheinlich, dass das Parlament der Initiative einen direkten oder indirekten Gegenentwurf entgegenstellen wird. Im Kanton St. Gallen hatten die Stimmberechtigten im vergangenen Jahr eine Klimafonds-Initiative der SP im Umfang von 100 Millionen Franken abgelehnt. Deutlich zugestimmt wurde dafür dem Gegenvorschlag, der einen Sonderkredit von 59 Millionen Franken für Energiemassnahmen beinhaltet.

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