Im September 2023 verhinderte die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats effektiv die flächendeckende Einführung von Tempo-30-Zonen in der Stadt St. Gallen.
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St. Galler Stadtregierung trotzt dem Kanton und plant weiterhin Tempo-30-Zonen. - Keystone

Die Mehrheit des St. Galler Kantonsrats hat im September 2023 die Umsetzung der umfassenden Einführung von Tempo-30-Zonen in der Stadt St. Gallen faktisch untersagt.

Die Einschränkungen sind mit wenigen Ausnahmen nur noch auf Gemeindestrassen umsetzbar. Dieses angepasste Konzept will der Stadtrat nun weiterverfolgen.

Im Oktober 2022 präsentierten Stadt und Kanton gemeinsam ein Projekt für die breite Einführung von Tempo-30. In Etappen sollte die Geschwindigkeitsbeschränkung auf fast das ganze Stadtgebiet ausgedehnt werden.

In der Stadt St. Gallen seien 11'000 Menschen von zu viel Verkehrslärm betroffen, erklärte damals Regierungsrätin Susanne Hartmann (Mitte). Dieses Projekt wird nicht umgesetzt.

Mit Vorstössen setzten im Kantonsrat die Fraktionen von FDP, Mitte-EVP und SVP im September 2023 ein faktisches Verbot von Tempo-30 auf «verkehrsintensiven Strassen» durch. Gemeint sind damit etwa alle Kantonsstrassen.

Konsequenzen für das gesamte Kantonsgebiet

Die entscheidende Motion der drei Fraktionen war von der Regierung abgelehnt worden. Die Beschlüsse des Parlaments haben Konsequenzen für das ganze Kantonsgebiet.

Das Tiefbauamt bewillige Tempo-30 nur noch, wenn ein Gutachten untermauere, dass die Massnahme die einzige Möglichkeit zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sei, teilte der Kanton am Montag mit.

Zudem werde das 2022 für die Stadt St. Gallen angekündigte Projekt beendet.

Die Stadt reagierte darauf mit einem eigenen Communiqué. Der Entscheid der Kantonsregierung werde zur Kenntnis genommen, heisst es darin.

Stadt St. Gallen hält an Tempo-30 fest

Der Stadtrat habe «jedoch zu diesem Thema eine andere Haltung». Durch den Verkehr auf den Hauptachsen würden die Bewohnerinnen und Bewohner grossen Lärmbelastungen ausgesetzt.

Tempo-30 solle nun zumindest auf dem Gemeindestrassennetz zur Anwendung kommen. Auf Quartierstrassen seien neben Tempo-30-Zonen punktuell auch Begegnungszonen vorgesehen.

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