Das Bezirksgericht Meilen verbietet der «Weltwoche», einen brisanten Artikel online zu lassen.
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Das Bezirksgericht Meilen ZH. (Archivbild) - Keystone

Das Bezirksgericht Meilen hat der «Weltwoche» verboten, einen Artikel über eine Zürcher Richterin online stehenzulassen und abzudrucken. Das Gericht gab einem Antrag der betroffenen Richterin recht. Der Artikel ist inzwischen gelöscht.

In dem Text ging es um einen Impfgegner, der vor Arbeitsgericht gegen seine angeblich missbräuchliche Kündigung klagte. In einer Verhandlungspause mussten die Parteien den Saal verlassen, nur das Gericht blieb für die Besprechung im Raum.

Der Kläger zeichnete die Besprechung jedoch mit seinem Handy auf, das er liegenliess. Dies ist nach gängiger Rechtssprechung illegal. Auf der Aufnahme sagt die Richterin unter anderem, dass sie glaube, «das Geschwurbel» sei der Grund für die Entlassung gewesen.

Kontroverse Berichte und rechtliche Konsequenzen

Die «Weltwoche» berichtete daraufhin mit Original-Tönen und angriffig über diese Verhandlung. Nachdem sich das Bezirksgericht Zürich beschwert hatte, entfernte die «Weltwoche» die Zitate und den Namen der aufgenommenen Richterin.

Wie der Autor des Textes auf einer Plattform schreibt, verfügte das Bezirksgericht Meilen inzwischen aber, dass der Text komplett entfernt werden muss, und zwar per sofort. Die «Weltwoche» hat ihren Firmensitz in Zollikon, weshalb das Meilemer Gericht zuständig ist.

Ob die illegale Aufnahme rechtliche Konsequenzen für die «Weltwoche» hat, ist noch offen.

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