Niederländer Joost Klein ist vom ESC disqualifiziert! Zuvor wurde bekannt, dass die Polizei gegen ihn ermittelt.
Joost Klein
Der holländische Künstler Joost Klein darf nicht ans ESC-Finale. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Niederländer Joost Klein ist vom ESC ausgeschlossen worden.
  • Ihm wird vorgeworfen, jemanden bedroht zu haben.
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Der Niederländer Joost Klein ist am Samstag nicht beim ESC-Finale dabei. Dies gaben die Organisatoren bekannt. Grund seien Ermittlungen wegen Vorwürfen einer Frau aus dem ESC-Produktionsteam gegen Klein.

Dabei gehe es um einen nicht näher benannten Vorfall nach dem zweiten ESC-Halbfinale am Donnerstagabend, teilte die EBU am Samstag mit. Der Ausschluss habe aber nichts mit Kleins Verhalten gegenüber der israelischen Starterin zu tun.

Eurovision Song Contest ohne Song Nummer fünf

Die Veranstalter ziehen für den Ablauf des Finales Konsequenzen. «Alle Teilnehmer behalten ihre Nummer in der offiziellen Startreihenfolge. Es wird kein Lied an Position 5 geben», teilte die Europäische Rundfunkunion (EBU) am Samstag mit.

Bei der anstehenden Zuschauer-Abstimmung am Abend des Finales werden die Niederlande keine Punkte erhalten können. Die Stimmen für die Niederlande werden «nicht gezählt».

Die EBU werde alle Telekommunikationspartner informieren, dass das Land nicht mehr teilnehme. Zudem sei vorgesehen, die Leitungen für Song fünf zu sperren.

Die niederländischen Zuschauerinnen und Zuschauer dürfen aber weiterhin für das grosse Finale abstimmen.

Niederländer sauer über ESC-Disqualifikation

In den Niederlanden sorgt die Hiobsbotschaft für Enttäuschung. Der niederländische TV-Sender Avrotros schreibt auf X, ehemals Twitter: «Wir haben die Disqualifikation der EBU zur Kenntnis genommen. Avrotros findet die Disqualifikation unverhältnismässig und ist schockiert über die Entscheidung. Wir bedauern dies zutiefst und werden uns später noch weiter äussern.»

Auch der niederländische öffentlich-rechtliche Rundfunk (NPO) bedauerte die Disqualifizierung am Samstag. «Die NPO hält dies für eine sehr drastische Entscheidung.» Für die Millionen von Song-Contest-Fans in den Niederlanden und in anderen Ländern Europas sei dies eine Enttäuschung. Man werde den Verlauf der Ereignisse nach dem Wettbewerb mit allen Beteiligten eingehend bewerten.

Polizei ermittelt gegen ESC-Niederländer

«Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen», schrieb die EBU.

Schaust du den ESC-Final?

«Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren.»

ESC
ESC-Kandidat Joost Klein sorgt für Aufsehen.
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Ihm wird vorgeworfen, eine Mitarbeiterin oder einen Mitarbeiter des ESC bedroht zu haben.
ESC
Nun ist klar: Er darf heute Samstag nicht beim Finale antreten.

Die EBU verfolge eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. «Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoss gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.»

Gerüchteküche brodelt

Am Freitag nahm der Musiker bereits nicht an den zwei Durchlaufproben für das grosse Finale teil. Grund dafür waren laut einer EBU-Mitteilung vom Freitag Untersuchungen eines Falls, die den niederländischen Künstler betreffen. Worum es sich dabei handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht.

Es gibt gar Gerüchte, dass Klein jemanden geschlagen hat.

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