Joost Klein, der niederländische ESC-Kandidat, wurde von der zweiten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen.
ESC Joost Klein
Der holländische Künstler Joost Klein darf vorerst nicht fürs ESC-Finale proben. Es laufen Untersuchungen. (Archivbild) - keystone

Der niederländische Kandidat für den Eurovision Song Contest (ESC), Joost Klein, ist am Freitagabend auch von der zweiten Durchlaufprobe für das Finale ausgeschlossen worden. Grund seien die weiteren Untersuchungen eines Vorfalls mit dem Musiker. Die Teilnahme der Niederlande am Finale war am Samstag nach dem Vorfall weiter offen. Worum es sich bei dem Vorfall handelte, wurde zunächst nicht bekannt gemacht. Von Klein lag zunächst keine Stellungnahme vor.

Der Niederländer hatte nach dem zweiten Halbfinale am Donnerstagabend bei der Pressekonferenz während einer Frage an Israels Starterin Eden Golan dazwischen gesprochen und sich demonstrativ eine Flagge über den Kopf gezogen, was beides als respektlos gewertet wurde. Schwedischen Medienberichten zufolge soll es nach dem Halbfinale zu einer handgreiflichen Attacke von Joost Klein gekommen sein, um diese Attacke soll es bei der Prüfung gehen.

Ermittlungen gegen Joost laufen

Die Europäische Rundfunkunion (EBU) habe beschlossen, dass der Sänger während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs, über die die Jurys der 37 Teilnehmerländer abstimmen, «nicht auftreten wird», solange die Ermittlungen andauern, teilte die EBU am Freitagabend mit. Sein Auftritt wird den Angaben zufolge von der Jury anhand seines Auftritts beim zweiten Halbfinale von Donnerstag bewertet.

Die Jury-Abstimmung findet nach den Regeln des ESC immer bei der zweiten Generalprobe statt. Eine Jury besteht dabei pro Land aus fünf Experten. Stimmberechtigt sind alle 37 Teilnehmerländer – also auch Länder, die in den Halbfinals ausgeschieden sind. Die Entscheidungen der Jury macht beim ESC in der Regel 50 Prozent des Endergebnisses jedes Beitrags aus. Die anderen 50 Prozent ergeben die Telefonabstimmungen beim Finale.

Niederlande im Ungewissen

Weder in den Halbfinals noch im Finale kann für das eigene Land gestimmt werden. «Die Untersuchung des Vorfalls mit dem niederländischen Künstler beim diesjährigen Eurovision Song Contest ist noch nicht abgeschlossen. Es finden auch Gespräche zwischen der EBU und Avrotros, dem teilnehmenden niederländischen Fernsehsender, statt», hiess es weiter von der EBU.

Am Freitag wurde bekannt, dass der Künstler wegen eines Vorfalls bis auf Weiteres nicht an den Proben für das Finale teilnehmen werde. Klein war zwar bei der ersten Durchlaufprobe des Finales erschienen und bei der Flaggenparade noch anwesend gewesen, seinen Song «Europapa» probte er jedoch nicht.

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