Die Finanzen einer verstorbenen Person können für die Familie zum Streitfall werden. Nau.ch erklärt Ihnen, wer im Ernstfall wie viel erbt.
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Die gemeinsame Immobilie kann beim plötzlichen Tod eines Ehegatten zum Streitfall werden. - pexels

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Todesfall eines Ehegatten wirbelt die finanzielle Situation durcheinander.
  • Ein Erb- oder Ehevertrag schützt Hinterbliebene im Ernstfall vor Streit und Unklarheiten.
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Plötzlich reisst das Schicksal eine geliebte Person aus dem Leben. Der Tod einer nahestehenden Person kommt immer überraschend und ist ein Schock für das Umfeld.

Im Ernstfall führen die Finanzen einer kürzlich verstorbenen Person häufig zu Streit im Familienkreis. Gerade das gemeinsam gekaufte Haus kann zum Streitfall werden. Nau.ch erklärt Ihnen, wie das Erbe im Todesfall verteilt wird.

Finanzen und Ehepartner: So steht es um das Erbe

Der plötzliche Tod eines Ehepartners ist häufig ein Schock. Dabei verändert sich nicht nur das Leben der hinterbliebenen Person, sondern auch die finanzielle Situation.

Was genau mit den Finanzen passiert, kommt auf zwei Faktoren an: Greift die Errungenschaftsbeteiligung, oder gibt es einen Ehevertrag?

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Ein Todesfall verändert die Finanzen der hinterbliebenen Personen. - pexels

Bei ersterem kommt es darauf an, was Sie in die Ehe mitbringen. So erklärt Finanzexperte Fabio Marchesin das Konzept: «Alles, was Sie während der Ehe verdienen, gehört zur Hälfte Ihnen und zur Hälfte Ihrem Partner

Dies wird vor allem dann zum Problem, wenn auch ein Haus Teil des Ehevermögens ist.

Was passiert mit dem Haus?

Ein gemeinsam gekauftes Haus kann zum Todeszeitpunkt beispielsweise einen Wert von einer Million Franken haben.

Haben Sie einen Erbvertrag abgschlossen?

Gibt es neben der Witwe oder dem Witwer nun noch zwei Kinder, wird das Erbe unter Ihnen aufgeteilt. Gibt es keinen Erbvertrag, kann das für die hinterbliebene Eheperson weitreichende Folgen haben.

Die Kinder haben einen Anspruch auf einen Teil des Erbes. «Prüfen wir die Zahlen genauer, stellen wir ein Problem fest: Die Kinder erhalten zusammen 275’000 Franken. Liquide Mittel sind aber beispielsweise nur 100’000 Franken vorhanden», so Marchesin.

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Ein Erb- oder Ehevertrag regelt die Finanzen im Ernstfall. - pexels

Schlagen die Kinder das Erbe nicht aus, muss der Ehegatte das gemeinsame Haus verkaufen, um das Erbe auszubezahlen.

Um diesen Fall zu verhindern, empfiehlt der Finanzexperte einen Erb- oder Ehevertrag. «Kümmern Sie sich um einen Ehe- und Erbvertrag. Kümmern Sie sich darum, dass Mama und Papa einen abschliessen», so Marchesin.

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