Die Parteizentrale der AfD in Berlin ist am Mittwoch durchsucht worden.
AfD-Logo
AfD-Logo - AFP/Archiv
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Ex-Parteichef Meuthen und Ex-Schatzmeister.

Es gehe um den Anfangsverdacht des Verstosses gegen das Parteiengesetz und der Untreue, wie die Berliner Staatsanwaltschaft mitteilte. Die Vorwürfe richten sich demnach gegen den früheren Parteichef Jörg Meuthen und den ehemaligen Bundesschatzmeister Klaus-Günther Fohrmann. Die aktuelle Parteispitze bezeichnete die Durchsuchung als unverhältnismässig.

Insgesamt seien am Mittwoch richterliche Durchsuchungsbeschlüsse an sieben Orten in Berlin, Baden-Württemberg, Bayern und Nordrhein-Westfalen vollstreckt worden, erklärte die Staatsanwaltschaft. «Die Durchsuchungen erfolgten in der Bundesgeschäftsstelle der AfD in Berlin sowie bei Dritten, die selbst nicht Beschuldigte der Ermittlungsverfahren sind.»

Bei den Ermittlungen gegen Meuthen und Fohrmann geht es demnach um die Jahre 2016, 2017 und 2018. Die von der AfD für diese Jahre beim Bundestag eingereichten Rechenschaftsberichte enthielten «mutmasslich fehlerhafte Angaben hinsichtlich Parteispenden». Die Durchsuchungen hätten «zum Auffinden von Unterlagen und Datenträgern» geführt, die nun ausgewertet würden, erklärte die Ermittlungsbehörde.

Die AfD hatte die Durchsuchung der Parteizentrale am Vormittag selbst mitgeteilt. «Seit heute Morgen führt die Berliner Staatsanwaltschaft eine Hausdurchsuchung in den Räumen der Bundesgeschäftsstelle der Alternative für Deutschland durch, ohne dass zuvor eine Anfrage wegen der zu klärenden Sachverhalte an die AfD gerichtet worden wäre», hiess es in einer Erklärung.

AfD-Chef Tino Chrupalla beteuerte, «wenn uns die Staatsanwaltschaft vorab gefragt hätte, hätten wir entsprechend geantwortet und Unterlagen zur Verfügung gestellt». Die Ko-Vorsitzende Alice Weidel bezeichnete das Vorgehen der Ermittlungsbehörde als «äusserst ungewöhnliche und äusserst unverhältnismässige Massnahme».

Die AfD sah sich bereits mehrfach dem Vorwurf von Rechtsverstössen in Zusammenhang mit Parteispenden ausgesetzt. Die Bundestagsverwaltung verhängte wegen mutmasslich illegaler Spenden mehrmals Strafzahlungen von teils deutlich mehr als 100.000 Euro, wogegen die Partei vor Gericht zog.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Alice WeidelBundestagGerichtSpendenEuroAfD