Die zuständige Ständerats-Kommission befürwortet einen Vorstoss, der Zugangssperren für Jugendliche bei Porno-Seiten im Internet fordert.
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Auf einem Computerbildschirm wird das Pornoportal «xHamster» angezeigt. (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Porno-Seiten im Internet soll der Jugendschutz konsequenter umgesetzt werden.
  • Dem stimmt auch die zuständige Kommission des Ständerats zu.
  • Gefordert werden Netzsperren für nicht-kooperative Porno-Anbieter.

Viele Porno-Seiten im Internet prüfen das Alter ihrer User kaum. Wenn überhaupt, dann mittels eines simplen Klicks, der bestätigen soll, dass das Alter von 16 Jahren bereits erreicht ist.

Sollen Porno-Seiten nur noch nach Altersprüfung zugänglich sein?

Die Motion von EVP-Nationalrat Nik Gugger will das ändern. Sie erhält nun auch Zustimmung aus der vorberatenden Kommission des Ständerats.

Porno Sperre Jugendschutz Internet
Niklaus Nik Gugger (EVP-ZH) spricht während der Sommersession im Juni 2020. - Keystone

Mit 9 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission die Annahme der Motion. Gugger habe recht, dass der Schutz der unter 16-Jährigen vor pornografischen Inhalten gestärkt werden müsse. Die derzeit üblichen Warnmeldungen seien in der Tat nicht genügend.

Wer nicht prüft, wird gesperrt

Gugger schlägt vor, dass diejenigen Porno-Anbieter, die den Kinder- und Jugendschutz ungenügend umsetzen, mit Netzsperren belegt werden. Die Ständeräte erachten dieses Vorgehen zwar als prüfenswert, wollen aber gleichzeitig auch andere Lösungen in Betracht ziehen.

Porno Nik Gugger
Eine Pop-up-Fenster mit der Frage, ob man schon 18 Jahre alt sei, auf einer Porno-Seite. Nationalrat Nik Gugger (EVP) kritisiert, dies reiche nicht aus als Altersidentifikation. - xnxx.com

Der Bundesrat lehnt die Motion ab. Netzsperren seien einfach zu umgehen und funktionierten nur in Staaten, die den gesamten Internetverkehr kontrollierten.

Unter anderem müssten dazu auch VPN und Verschlüsselungen verboten und der gesamte Internetverkehr analysiert werden. Dies wäre aber im Widerspruch zur Bundesverfassung, so der Bundesrat.

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