Gentechnik: Ständerat beschliesst Ausnahme in Moratorium
Das Wichtigste in Kürze
- Das Gentech-Moratorium soll bis 2025 verlängert werden.
- FDP und SVP wollen gentechnisch veränderte Organismen ohne Transgene davon ausnehmen.
- Nun geht das Geschäft in den Nationalrat.
Gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, sollen von der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 ausgenommen werden. Der Ständerat hat am Donnerstag knapp diese Ausnahme im Gentechnikgesetz beschlossen.
Die Zustimmung zum entsprechenden Ausnahmeartikel fiel nach einem Patt mit Stichentscheid von Ständeratspräsident Thomas Hefti (FDP/GL). Damit stimmte er auf Parteilinie votierte. In der Gesamtabstimmung hiess der Rat das abgeänderte Bundesgesetz über die Gentechnik im Ausserhumanbereich gut. Der Entscheid fiel mit 42 zu 1 Stimmen bei einer Enthaltung.
Ständerat mit Stichentscheid
Bereits in der Wissenschaftskommission des Ständerats (WBK-S) war der Entscheid nur mit Stichentscheid des Kommissionspräsidenten Hannes Germann (SVP/SH) zustande gekommen. Demnach sollen gentechnisch veränderte Organismen, denen kein transgenes Erbmaterial eingefügt wurde, vom Moratorium ausgenommen werden.
Es dürfe nicht sein, dass eine mit dem Nobelpreis gewürdigte Technik wie die Genschere Crispr/Cas mit einem Verbot belegt werde. Diese «Hyper-Igelmentalität» stehe schon etwas quer in der Landschaft. Auch Ruedi Noser (FDP/ZH) warb für die Ausnahme: «Es wäre ein wichtiges Signal an den Forschungsstandort Schweiz, dass das hier die letzte generelle Verlängerung des Moratoriums ist.»
Sommaruga warnt vor ungeklärten Fragen
Die Rahmenbedingungen hätten sich nicht verändert seit der letzten Verlängerung des Moratoriums vor vier Jahren, entgegnete Umweltministerin Simonetta Sommaruga. Die rasche Entwicklung im Bereich Gentechnik spreche für eine erneute Verlängerung. Unbeabsichtigte Folgen und Risiken der Methoden seien noch zu wenig bekannt.
Ungeklärt sei weiterhin die Koexistenz mit nicht gentechnisch veränderten Pflanzen in der kleinteiligen schweizerischen Landwirtschaft, warnte Sommaruga. Zudem würden mit der Ausnahme auch gentechnisch veränderte Bakterien, Viren und Insekten nicht mehr unter das Gentechnikgesetz fallen.
Geschäft zur Gentechnik geht an Nationalrat
Das Geschäft geht nun zurück an den Nationalrat. Er stimmte der Verlängerung des Gentech-Moratoriums bis Ende 2025 im September ohne Ausnahmen sehr deutlich zu. Dass auch die grosse Kammer auf die Ausnahme der Genomeditierung umschwenkt, scheint angesichts des klaren Verdikts beim ersten Mal fraglich.
Generell wird das Gentech-Moratorium in der Landwirtschaft bereits zum vierten Mal verlängert. Das Moratorium besteht seit 2005 nach dem Ja zu einer Volksinitiative. Gentechnisch veränderte Organismen dürfen in der Schweiz deshalb im Moment nur zu Forschungszwecken angebaut werden.