Die eidgenössischen Räte streiten weiter über Dauer und Höhe der Fördergelder für die Energieforschung.
Energieforschung
Mit dem Sweeter genannten Forschungsförderungs-Instrument will der Bund zusätzliche Gelder in die Energieforschung investieren. (Symbolbild) - dpa-infocom GmbH

Die eidgenössischen Räte sind sich weiterhin uneins über den Zeitraum und die Höhe der staatlichen Fördergelder für die Energieforschung. Der Ständerat votierte am Dienstag erneut für die Version des Bundesrates. Dieser hatte 106,8 Millionen Franken für die Jahre 2025 bis 2036 für das Förderinstrument beantragt.

Eine knappe Mehrheit der Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Ständerats (Urek-S) empfahl dem Rat im Vorfeld, den Beitrag für das Förderinstrument Sweeter (Swiss Research for the Energy Tansition and Emissions Reduction) für die Jahre 2025 bis 2032 auf 53,4 Millionen Franken zu senken. Die kleine Kammer beharrte aber auf dem Vorschlag des Bundesrates und folgte mit 31 gegen 13 Stimmen bei einer Enthaltung der Kommissionsminderheit. Das Geschäft geht zurück an den Nationalrat.

Nationalrat will weniger Geld bereitstellen

Die grosse Kammer hatte vor zwei Wochen dafür votiert, nur für die Jahre 2025 bis 2028 einen Betrag von 35,6 Millionen Franken für Sweeter zu sprechen. Danach sollte im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI) über die Fortsetzung des Programms entschieden werden.

Die zuständige Kommission im Nationalrat verwies darauf, dass der vierjährige Rhythmus auch in anderen Bereichen der Wissenschaftsförderung die Regel sei. Die Mehrheit der kleinen Kammer war anderer Meinung. «Eine Vierjahresperiode ist im Bereich der Energieforschung zu kurz und bietet keine Rechtssicherheit für die Projektträger», sagte etwa Kommissionsberichterstatter Beat Rieder (Mitte/VS) am Dienstag.

Mit Sweeter sollten rasch und gezielt Antworten auf dringende Fragen zur Sicherstellung der Versorgung und zum Umbau des Energiesystems zu Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050 gefunden werden. Die vorgesehenen Mittel sollten in den kommenden BFI-Botschaften kompensiert werden. Die Umsetzung ist laut dem Bundesrat haushaltsneutral.

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