Geht es um die Klärung von Ereignissen mit grosser Tragweite, sollen die Aufsichtskommissionen des Parlaments künftig eine fächerübergreifende Subkommission einsetzen können. So weit sind sich die Räte einig.
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Der Nationalrat. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Nationalrat befasste sich am Freitag einmal mehr mit der Vorlage zur Stärkung der parlamentarischen Oberaufsicht.

Für Fälle wie den Fichenskandal oder die Postauto-Affäre hätte der Nationalrat anfänglich eine ausserordentliche Aufsichtsdelegation gewünscht.

Nachdem der Ständerat diesem Begehren aber eine Absage erteilte und eine Subkommission bevorzugte, folgte ihm der Nationalrat nun. Oppositionslos schloss er sich der kleinen Kammer an.

Gemäss dem Beschluss des Ständerats können die Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und die Finanzkommissionen (FK) bei Bedarf eine gemeinsame Subkommission einsetzen. Diese erhält aber keine Einsicht in Geheimes. Einen Antrag für umfassende Einsichtsrechte für die Kommission hatte der Ständerat abgelehnt.

Die GPK-N beantragte nun einen Kompromiss, wie ihr Präsident Alfred Heer (SVP/ZH) sagte. Die Kommission wolle eine Subkommission mit erweiterten Informationsrechten, habe aber die Voraussetzungen für deren Einsetzung etwas stärker eingegrenzt.

Eine Subkommission ohne zusätzliche Informationsrechte, wie sie der Ständerat wolle, sei ohne Gesetzesänderung möglich, führte Heer aus. In der Finanzkrise beispielsweise sei eine solche Kommission eingesetzt worden. Dies habe sich aber als kompliziert erwiesen.

Der Nationalrat fügte deshalb in die Vorlage ein, dass eine Subkommission dann eingesetzt wird, wenn die Informationsrechte der GPK und der FK nicht genügen, um die Oberaufsicht auszuüben.

Die Vorlage geht zurück auf eine parlamentarische Initiative von alt Nationalrat Rudolf Joder (SVP/BE). Nun ist wieder der Ständerat am Zug.

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