Finanzierung der 13. AHV-Rente muss in die Einigungskonferenz
National- und Ständerat sind sich nicht einig geworden über die Finanzierung der 13. AHV-Rente. Das steht seit Dienstag fest.

Das Wichtigste in Kürze
- Die Finanzierung der 13. AHV-Rente muss durch eine Kompromisslösung der geregelt werden.
- Die Einigungskonferenz tritt in Aktion, da sich National- und Ständerat nicht einig sind.
- Die Finanzierung könnte über die Mehrwertsteuer oder durch Lohnbeiträge erfolgen.
Die Einigungskonferenz muss bei der Finanzierung der 13. AHV-Rente einen Kompromiss ausarbeiten. Dies, da sich National- und Ständerat nicht einig wurden.
Mit 101 zu 95 Stimmen bei 2 Enthaltungen hielt der Nationalrat am Dienstag daran fest, für die 13. Rente den Mehrwertsteuer-Normalsatz um 0,5 Prozentpunkte und den Sondersatz für die Hotellerie um 0,3 Prozentpunkte zu erhöhen.

Diese Aufstockungen sollen aber lediglich bis 2033 gelten. Der Ständerat hingegen will die Mehrwertsteuer und zugleich die Lohnbeiträge erhöhen, und das ohne Befristung. Er will um 0,3 Prozentpunkte höhere Lohnbeiträge.
Die Mehrwertsteuer würde um 0,4 Prozentpunkte und der Hotellerie-Sondersatz würde um 0,2 Prozentpunkte erhöht. Auch der Bundesrat unterstützt diesen Weg.
Einigungskonferenz muss Kompromissvorschlag ausarbeiten
Nun muss die Einigungskonferenz einen Kompromissvorschlag ausarbeiten, um die Finanzierung des «Dreizehnten» doch noch zu regeln. Hat ihr Kompromissantrag keinen Erfolg im Parlament, wird die zusätzliche AHV-Rente im Dezember ohne Finanzierung ausbezahlt.
Bundesrat hat für Nichteinigung vorgesorgt
Der Bundesrat hat für den Fall der Nichteinigung ein Szenario in seine kürzlich in Vernehmlassung gegebene Reformvorlage «AHV 2030» eingebaut: Sie enthält eine kombinierte Erhöhung von Mehrwertsteuer und Lohnbeiträgen respektive als Variante nur eine höhere Mehrwertsteuer.
Mehr Mehrwertsteuer wäre laut Bundesrat auch nötig, wenn die 13. Rente befristet finanziert wird – so, wie es der Nationalrat will.












