Bundesrat will keine vorgezogene Entsorgungsgebühr für Fahrzeuge
Die Schweiz sieht keine Notwendigkeit für eine vorgezogene Entsorgungsgebühr bei Fahrzeugen.

Eine vorgezogene Entsorgungsgebühr für Fahrzeuge ist nicht nötig. Die Verwertung und Entsorgung alter Autos und anderer Fahrzeuge in der Schweiz und im Export im Sinn der Kreislaufwirtschaft funktioniert effizient. Das hält der Bundesrat in einem Postulatsbericht fest.
Über 95 Prozent der alten Fahrzeuge werden in der Schweiz demnach verwertet. Die Einführung einer vorgezogenen Entsorgungsgebühr stuft der Bundesrat deshalb wegen des hohen administrativen Aufwands als unverhältnismässig ein.
Bereits bestehende Massnahmen zur Förderung des Recyclings
Zudem existierten bereits mehrere Massnahmen zur Förderung des Recyclings, teilte der Bundesrat am Mittwoch in der Antwort auf ein Postulat von Nationalrat Christophe Clivaz (Grüne/VS) weiter mit. Eine Strategie zur Verbesserung erübrige sich deshalb.
Für Elektrogeräte kennt die Schweiz eine beim Kauf erhobene vorgezogene Entsorgungsgebühr. Diese gilt auch für Batterien. Seit gut einem Jahr können Händler aber die Mehrkosten bei der Entsorgung stark beschädigter Batterien in Rechnung stellen. Damit reagierte der Bundesrat insbesondere auf die steigende Menge von Elektroauto-Akkus.










