Bundeskanzlei vereinheitlicht Bescheinigungspraxis der Gemeinden

Keystone-SDA
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Bern,

Die Bundeskanzlei präzisiert die Weisung an Gemeinden bezüglich der Unterschriftensammlung für Volksinitiativen.

Unterschriftenbogen
Einige Gemeinden hätten Unterschriften bescheinigt, auch wenn der Unterzeichnende Namen und Vornamen nicht eigenhändig eingetragen habe, andere Gemeinden hingegen nicht. (Symbolbild) - keystone

Künftig werden Unterschriften zu Volksinitiativen nur noch anerkannt, wenn jede Person Vor- und Nachnamen auf Sammelbögen eigenhändig einträgt und unterschreibt. Die Bundeskanzlei hat nach eigenen Angaben im Oktober die bestehende Weisung an die Gemeinden präzisiert.

An den rechtlichen Vorgaben habe sich nichts geändert, teilte die Bundeskanzlei am Mittwoch auf Anfrage der Nachrichtenagentur Keystone-SDA mit. Die Bescheinigungspraxis der Gemeinden sei bisher uneinheitlich gewesen. Einige Gemeinden hätten Unterschriften bescheinigt, auch wenn der Unterzeichnende Namen und Vornamen nicht eigenhändig eingetragen habe, andere Gemeinden hingegen nicht.

Das Ziel sei es, auf eine Vereinheitlichung der Praxis und eine Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hinzuwirken. Die Bundeskanzlei bestätigte damit einen entsprechenden Bericht der Tamedia-Zeitungen.

Vorankündigung statt plötzlicher Änderungen

Die Bundeskanzlei stellte auf Anfrage weiter fest, dass die präzisierte Weisung «nicht plötzlich» komme. Sie habe die Kantone und die Gemeinden ab Anfang 2025 in diese Arbeiten einbezogen. Kantone und Gemeinden seien informiert worden und hätten das Vorgehen der Bundeskanzlei unterstützt.

Die Bundeskanzlei habe zudem die Komitees in einem Schreiben vom 21. Juli informiert, die für ihre Volksbegehren sammelnden Personen entsprechend zu instruieren. Aufgrund einiger Anfragen von Komitees habe die Bundeskanzlei am 10. November alle Komitees in einem Schreiben noch einmal an die Rechtslage erinnert.

Laut der Bundeskanzlei ist im Zuge der öffentlichen Diskussion über mutmassliche Unterschriftenfälschungen der Spielraum der Behörden für die Anwendung von Augenmass bei der Bescheinigung und Gültigerklärung von Unterschriften kleiner geworden.

Skeptische Einschätzung seitens des Bundes

«Denn wenn mit Ausnahme der Unterschrift alle Angaben der unterzeichnenden Person von fremder Hand stammen, dann ist es einfacher, Unterstützungsbekundungen zu fälschen und es ist gleichzeitig schwieriger, mutmasslich gefälschte Unterschriften zu erkennen», schreibt die Bundeskanzlei.

Erste Stichproben haben laut der Stiftung für direkte Demokratie, gezeigt, dass zwischen 5 und 15 Prozent der Unterschriften betroffen sind, wie diese am Mittwoch mitteilte.

Angesichts der Tatsache, dass die Bescheinigungspraxis der Gemeinden uneinheitlich gewesen sei und aufgrund der Erfahrung mit Überprüfung von Unterschriftenlisten scheine der Bundeskanzlei diese Schätzung viel zu hoch, hiess es dort auf Anfrage.

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