Die Rechtskommission hält weiter an ihrer Variante des Gesetzesentwurfs zum Diskriminierungsverbot fest.
Kesb schwander
SVP-Nationalrat Pirmin Schwander ist ein Kritiker der Kesb. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die Rechtskommission des Nationalrats erweitert das Diskriminierungsverbot.
  • Damit stellt sie sich gegen den Gesetzesvorschlag des Bundesrats.

Die Rechtskommission des Nationalrats hält daran fest, die Rassismusstrafnorm um die Begriffe der sexuellen Orientierung und der sexuellen Identität zu erweitern. Der Bundesrat will weniger weit gehen.

In seiner Stellungnahme zum Gesetzesentwurf beantragte er, sich auf das Kriterium der sexuellen Orientierung zu beschränken und auf die Geschlechtsidentität zu verzichten. Die Geschlechtsidentität entspringe einem individuellen und zutiefst privaten Gefühl, das unabhängig vom biologischen Geschlecht und der sexuellen Orientierung bestehe, argumentierte er. Das könne zu schwierigen Anwendungsfragen führen.

Entscheid gegen den Bundesrat

Die Nationalratskommission hat jedoch mit 13 zu 11 Stimmen beschlossen, an ihrer Variante festzuhalten, wie die Parlamentsdienste am Freitag mitteilten. Der Gesetzesentwurf geht auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Mathias Reynard (SP/VS) zurück.

Er schlug vor, den Artikel im Strafgesetzbuch, der die Rassendiskriminierung unter Strafe stellt, um die Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung zu ergänzen. Damit sollen homo- und bisexuelle Personen vor Diskriminierung geschützt werden. Die Rechtskommission beschloss dann, neben der sexuellen Orientierung zusätzlich die Geschlechtsidentität in die Bestimmung aufzunehmen. Nun entscheidet der Nationalrat.

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