Das Modeunternehmen klagte erfolgreich gegen die Fälschungen bei Amazon. Der Online-Händler muss künftig sofort über dort gehandelte Plagiate informieren.
Der Online-Händler Amazon führte mehrere Plagiate in seinem Sortiment (Symbolbild).
Der Online-Händler Amazon führte mehrere Plagiate in seinem Sortiment (Symbolbild). - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Modekonzern New Yorker gewinnt einen Rechtsstreit gegen Amazon.
  • Der Online-Händler muss ab sofort alle Markenhersteller über dortige Plagiate informieren.

Bereits im September 2017 konnte der Young Fashion-Filialist New Yorker einen Etappensieg im Rechtsstreit gegen Amazon erzielen. Damals hatte das Landgericht Braunschweig erstmals entschieden, dass der Online-Versandhändler gegenüber Markenherstellern in allen Fällen auch im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes auskunftspflichtig ist.

Amazon legte Berufung ein und scheiterte nun vor dem Oberlandesgericht Braunschweig erneut. Dieses bestätigte in seinem Urteil die Anwendbarkeit einer zum Schutz von Markenherstellern geschaffenen Vorschrift des deutschen Markengesetzes, beruhend auf einer EU-Richtlinie. Das Online-Portal Amazon muss zukünftig allen Markenherstellern sofort und uneingeschränkt Auskunft über dort gehandelte Plagiate geben.

Fälschungen bei Amazon

Auf Amazon werden schon seit längerer Zeit unkontrolliert gefälschte und unlizenzierte Waren angeboten, bislang ohne wirksame Kontrolle. Kunden wurden betrogen, Unternehmen in ihren Markenrechten verletzt. So auch New Yorker: Ein Händler bot auf Amazon gefälschte Artikel einer Eigenmarke des Fashion-Unternehmens an, ohne dessen Einwilligung.

New Yorker begrüsst die Entscheidung und freut sich über das beispielhafte Urteil, das nicht nur mehr Sicherheit für Kunden im Bereich des E-Commerce bedeutet, sondern allen Markenherstellern die Möglichkeit bietet, ihre Markenrechte effektiver zu schützen.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Amazon