Ein Kampfsportler aus Basel muss über vier Jahre hinter Gitter. Eine Verweisung des Landes kommt aber nicht in Frage.
Beim Kickboxen gehts hart zu und her (Symbolbild)
Beim Kickboxen gehts hart zu und her (Symbolbild) - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kickboxer muss über vier Jahre ins Gefängnis.
  • Er hat seiner zwei Monate alten Tochter den Schädel gebrochen.

Der 30-Jährige muss eine Haftstrafe von viereinviertel Jahre absitzen.

Er habe über Jahre hinweg seine Frau körperlich misshandelt. Dabei hatte er seiner zwei Monate alten Tochter den Schädel gebrochen. Der Kickboxer wollte seine Frau schlagen, hat dann aber aus Versehen die Tochter getroffen, wie die «Aargauer Zeitung» berichtete.

Die Tat wurde vor der letzten Gesetzesrevision verübt, deshalb kommt eine Verweisung des Landes nicht in Frage. Sollte sich der Mann aber als Wiederholungstäter entlarven, muss er mit einem Verweis rechnen.

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